B
Richards , tveldher, als Tempelritter verfleidet, durch Österreich
zurückkehrte, aber auf dem Erdberge in Wien , den Levpold den
Templern geschenkt hatte, ertknut, nach Dürrenstein in Verhaft
geführt und daun an den Kaiser Heiurich. V. ausgeliefert wur-
de, der den Herzog Leopold kurz zuvor, nach dem Ableben ;Ot-
tokars VI. von Steyer , mit den ihm vermachten Herzogthume
Steyermark auf dem Reichstage zu Worms belehnt hatte. Leo-
pold trat nun die Regierung von Steyermark an, starb aber bald
darauf (1194) zu Gräß att den Folgen eines Beinbruches, den
er bey einem Turniere durch einen Sturz vorm Pferde erlitten
hatte. Er wurde, so wie seine Nachfolger, zu h. Kreuz zur
Erde bestattet. *)
§. 48.
Ihm folgten seine Söhne Friederich I., der sich durch sei:
nen ferneren Rittermuth auf dem Rreuzzuge nach Palästina
den Beynahmen des Katholischen erwarb, und nach dessen bal-
digen Tode (1198) dann Leopold VI]. der G lorreiche
CGloriosus) genannt. Dieser ertheilte gleich Anfangs der
Stadt Wien das Stappelrecht (1198), rermüge dessen fremde
Kaufleute ihre Waaren in Wien nur an VWiener-Kausleute ver-
kaufen durften, die dann weiter damit handelten. Dadurch er-
hob er Wien zu einem Haupthandelsplate des Verkehrs zwischen
Italien , Deutschland , Ungarn und Pohlen. Dem Wiener
Handelstande lieh er auf Anrathen seines Münzmeisters Dietrich
einen Handlungsfond von 30,000 Mark Silber, und dieser trug
bald so reichliche Früchte, daß die Wiener das Geld einander
nicht zuzähleh, sondern es zuwogen und auf Schüßeln maßen.
Ferner sorgte er für das Münzwesen und berief erfahrne Münz-
meister aus Flahdern, welchen er die Münze und das Geldwech-
seln übertrug. Er war unter den deutschen Landesfürsten der
erste, welcher seinen Unterthanen d ey tsche geschriebene
Geset e CLandrechte) gab , nach welchen des Jahres dreymaht
eit Landgericht in den Städten Tuln, Mautern und Neuburg
mA I A
*I Siebs den UI. Anhang.