Full text: Von den ältesten Zeiten bis Kaiser Maximilian I. (Theil 1, Curs 1, [Schülerband])

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Richards , tveldher, als Tempelritter verfleidet, durch Österreich 
zurückkehrte, aber auf dem Erdberge in Wien , den Levpold den 
Templern geschenkt hatte, ertknut, nach Dürrenstein in Verhaft 
geführt und daun an den Kaiser Heiurich. V. ausgeliefert wur- 
de, der den Herzog Leopold kurz zuvor, nach dem Ableben ;Ot- 
tokars VI. von Steyer , mit den ihm vermachten Herzogthume 
Steyermark auf dem Reichstage zu Worms belehnt hatte. Leo- 
pold trat nun die Regierung von Steyermark an, starb aber bald 
darauf (1194) zu Gräß att den Folgen eines Beinbruches, den 
er bey einem Turniere durch einen Sturz vorm Pferde erlitten 
hatte. Er wurde, so wie seine Nachfolger, zu h. Kreuz zur 
Erde bestattet. *) 
§. 48. 
Ihm folgten seine Söhne Friederich I., der sich durch sei: 
nen ferneren Rittermuth auf dem Rreuzzuge nach Palästina 
den Beynahmen des Katholischen erwarb, und nach dessen bal- 
digen Tode (1198) dann Leopold VI]. der G lorreiche 
CGloriosus) genannt. Dieser ertheilte gleich Anfangs der 
Stadt Wien das Stappelrecht (1198), rermüge dessen fremde 
Kaufleute ihre Waaren in Wien nur an VWiener-Kausleute ver- 
kaufen durften, die dann weiter damit handelten. Dadurch er- 
hob er Wien zu einem Haupthandelsplate des Verkehrs zwischen 
Italien , Deutschland , Ungarn und Pohlen. Dem Wiener 
Handelstande lieh er auf Anrathen seines Münzmeisters Dietrich 
einen Handlungsfond von 30,000 Mark Silber, und dieser trug 
bald so reichliche Früchte, daß die Wiener das Geld einander 
nicht zuzähleh, sondern es zuwogen und auf Schüßeln maßen. 
Ferner sorgte er für das Münzwesen und berief erfahrne Münz- 
meister aus Flahdern, welchen er die Münze und das Geldwech- 
seln übertrug. Er war unter den deutschen Landesfürsten der 
erste, welcher seinen Unterthanen d ey tsche geschriebene 
Geset e CLandrechte) gab , nach welchen des Jahres dreymaht 
eit Landgericht in den Städten Tuln, Mautern und Neuburg 
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*I Siebs den UI. Anhang.
	        
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