Zeiten Kaiser Carl's V.
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bischen Bunde abkaufte *) und. seinem Bruder , Ferdinand,
übergab. Diesem fielen sechs Jahre darnach (1526) auch
die Königreiche Ungarn und Böhmen als Erbe seiner Gemah-
linn Anna zu , nachdem deren Bruder , König Ludwig, in
der Schlacht bey Mohacs gegen den türkischen Sultan, Soli-
m.n, geblieben war.
Soliman hatte schon 1521 Ungarns bisherige Vormauer,
Belgrad , erobert, und erklärte dem ungarischen Könige (1526)
den ‘Krieg mit der Bothschaft : „er komme , Ungarn und
Deutschland zu erobern, und dem Reiche der Christenheit auf
immer ein Ende zu machen." Er brach hierauf mit 200,000
Türken in Ungarn ein und eroberte Peterwardein. König
Ludwig hatte bey dieser dringenden Gefahr die ungarische In-
surrection zu wiederhohlten Mahlen aufgefordert , sich unter den
königlichen Fahnen gegen den Reichsfeind zu versammeln ; al-
lein Johann Zapolya, Graf von der Zips und Woywode von
Siebenbürgen, hielt sich mit seinen Truxpen absichtlich von
dem königlichen Lager entfernt, und ließ den zwanzigjährigen
König die Schlacht. bey Mohacz mit seinem schwachen Heere
von 40000 Mann allein schlagen. Diese königlichen Truppen
fochten mit unglaublicher Tapferkeit und drangen kühn bis
an die feindlichen Linien; allein hier wurden sie durch das
heftigste Kanonenfeuer zurückgeworfen. (22,000 blieben todt
auf dem Platze; darunter 7 Bischöfe, 28 Magnaten und
Reichsbaronen nebst 500 Rittern.) König Ludwig suchte sich
durch die Flucht zu retten; allein sein Streitroß blieb, beym
Überseßen über ein kleines Wasser , im Sumpfe stecken und
begrub den König im Stürzen (29. August. 1520].
*) Herzog Ulrich von Würtemberg hatte dîe freye Stadt
Meutlin gen, wo ihm die Bürger in. einem Streithan-
del einen Jäger erschlugen, überfallen und erobert. Der
schwäbische Bund nahm sich der Stadt Reutlinc.n an, ver-
trieb den Landfriedentrecher aus seinem ganzen Lande (1519)
und verkaufte dasselbe für die Kriegskosten an den Kaiser,
der es an seinen Bruder, Ferdinand, abtrat; dieser stellte
es aber (1834, im Vertrage zu Cadan) dem Herzoge Ulrich
wieder zurück, und behielt sich bloß die Lehnsherrlichkeit und
die Anwartschaft für den Fall des Erlöschens des Mannsstau:
mes vor.