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504 Achter Zeitraum.
Napoleon in den Staaten des Rheinbundes (durch Decret
vom 24 Apr. aus Regensburg) aufgehoben worden war,
der Erzherzog Anton auf die Hochmeisterwürde desselben
Verzicht leistete, und die Veränderungen in den Besitzungen
desselben anerkannte; daß Tyrol und Vorarlberg von
Frankreich, und die Bewohner von Ostgalizien, welche
unter östreichische Herrschaft zurückkehrten, von Oestreich
Verzeihung erhielten, und daß die Kriegsgefangenen in
Masse binnen 40 Tagen ausgewechselt werden sollten.
Frankreich garantirte die Besitzungen Oest¬
reichs, wie sie in diesem Frieden geblieben waren. Oest¬
reich erkannte dagegen alle Veränderungen an, welche in
Spanien, Portugal und Italien statt gehabt hatten
und statt finden würden, so wie dieser Friede zu¬
gleich für die Könige von Spanien, Holland, Neapel,
Bayern, Wirtcmberg, Sachsen, Westphalen, für den Für¬
sten Primas, die Großherzoge und die übrigen Fürsten des
Rheinbundes gelten sollte. — Noch versprach Oestreich, bis
zum Seefrieden dem von Frankreich und Rußland an¬
genommenen Ausschließungssysteme Englands vom Continente
beizutreten.
692.
Unmittelbare Folge dieses Friedens. Die illy-
rischen Provinzen. Vermahlung Napoleons
mit der östreichischen Prinzessin.
Durch Decret vom 15 Oct. rief Napoleon aus einem
Theile der östreichischen Abtretungen einen neuen Staat
unter dem Namen der il ly rischen Provinzen *), zum
Daseyn. Diese illyrischen Provinzen wurden gebildet aus
dem Villacher Kreise, dem Herzogt hume Krain,
dem östreichischen Antheile an Istrien, aus Fiume
*) Bevölkerung der illyrischen Provinzen nach Demi an in der
Allg. Zeit. iglo, N. 8* — Eurvp. Annalen, igio, Jan.
— Geograph. Ephem criden, ,309, Dcc. S. 390. —
Miscellen für d ie neueste Wcllkunde, 1Z10, N. 7 f.