Full text: Für die 1. Humanitätsklasse der k. k. Gymnasien (Theil 4, [Schülerband])

A s. i- e n. 
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§....12. 
Eroberungen der Araber in Vorder «= Assen (seit 632). 
Die Khalifen zogen nicht selbst in den Krieg, sondern ver- 
richteten zu Hause, als höchste Imans (Vorsteher des Glau- 
bens), das Gebeth in der Moschee, und sprachen den Fluch 
über die Ungläubigen aus. Arber sie vertrauten ihre Heere 
tapferen Feldhauptleut.en an. Schon in den ersten Jahren be- 
gann der Feldhauvtmann Khaled die Eroberungen in P er- 
sien (6320-6423). Mit dem Falle der Hauptstadt Ktesiphon 
(am Tigris) ging das alte und glorreiche Königsgeschlecht der 
Sassaniden unter (§. 3). Zu gleicher Jeit wurde Syrien, 
Phönicien und Palästina dem griechischen Kaiser ent- 
rissen. 63.4 ergab sich die alte und volkreiche Stadt D am a s- 
k us nach langwieriger blutiger Belagerung , und drey Jahre 
darauf unternahm der Khalif O mar bereits die Wallfahrt nach. 
Jerusalem. In der syrischen Seest1dr Tripolis erbeuteten 
die Araber viele Schifse, welche sie zur Anlage einer Seemacht 
benüßten. Bald landeten sie auf Cy p ern !nd Rh o dus; 
sie drangen in Klein-Asien vor und’ erschienen selbst vor der 
griechischen Kaiserstadt Konstantinopel in der Meerengez nur 
das griechische Brandfeuer hinderte ihre Landung. 
§.. ..43- 
Ausbreitung der arabischen Herrschast in Afrika und in Hin- 
ter - Asien (seit 639). 
Im J. 639 brach der Feldhauptmann A mru mit nicht 
mehr als 4009 Arabern gegen Ägypten auf, verbrannte die ur- 
alte Stadt Memphis, und brachte Alexandrien nach 14 mo- 
nathlicher Belagerung in arabische Gewalt, wobey die alexan- 
drinische Bibliothek ein Raub der Flammen wurde. 53 bes 
gatinen die weiteren Eroberungen in Afrika. 666 mußte sich 
die große und volkreiche Stadt Cy r en e nach langer Bela- 
gerung ergeben. Der Feldhauptmann H a s an bestegte hierauf die 
Berbern und zerstörte die, von römischen Colonisten wieder 
erbaute, alte Hauptstadt Africa’s,Carthago nova (686). Hierauf 
überzog der Felöherr Mu s a bas Land Mauritat.ien 1 von den Ara 
Lehrb. d. n. Staateng. IV. Thl.
	        
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