zur Völkerwanderung um das I. 400 nach Chr. Geb. 11
freygelassen wurden, wo sie dann La ssen oder Frilassi
hießen.
Jedes von einem deutschen Volksstamme in Besitß ge-
nomniene Land wurde in Gaue (pagus) eingerheilt, und in
jedem ein Gr a f (zr au er Alter) als oberster Gerichtspfleger
bestellt.
Die Gerichte wurden bis auf Carls des Großen Zeiten
unter frevyem Himmel, oft unter großen Linden oder Eichen,
oder auf Bergen gehalten. Bäume und große Steine bezeich-
neten den Ort, welcher Dingstätte (Maltum Mahl) genannt
wurde. Dem Gau - Grafen standen 100 Geschworne - Richter
(Centeni Centgrafen) zur Seite. Der rim ht Beweis
wurde von den Parteyen durch den Eid bey dem c<werte,
durch Iweykampf und andere Gottesurtheile geführt Die Ges-
schwornen erkannten über Schuld oder Unschuld, und der
Graf sprach das Urtheil aus.
Die (Grafen genossen ein besonderes Ansehen. Sie und
die Kriegsobersten (duces) machten den altdeursch en Adel
aus, der auch auf die Söhne verdienstvoller Männer forterbte.
Aus dem Adel wurden die Könige und Herz oge ge-
wählt. Man erhob den neugewählten König, mit einer Lanze
in der Hand, auf einem Schilde, und trug ihn dreymahl im
Kreise herum. Die Könige ließen zur Unterscheidung das
Haupthaar lang wachsen . und hatten ein großes Gefolge.
§. 40.
Cimbern und Teutonen.
Im Jahre 4413 vor Chr. Geb. zogen die Deutschen die
Blicke der Römer, damahls des mächtigsten Volkes der Erde,
zum ersten Mahle auf sich. Dieß geschah durch den Zug der
Cimbern, welche aus ihren Wohnsißen im heutigen Züt-
land (von ihnen Chersonesus Cimbhrica genannt), durch
eine große Überschwemmung verdrängt, mit ihren Nachbarn,
den Teutonen und andern Völkern, durch Böhmen nach
Noricum zogen, und von den Römern Wohnland und Städte
verlangten. Durch die abschlägige Antwort gereizt, schlugen