Von der Entdeckung Amerika's tc. »
Na ss a u (ältesten Sohn des Grafen Wilhelm des Reichen von
Dillenburg und Erben des Renatus von Nassau-Oranien (§. 40.)
in Holland , Seeland, Utrecht und Westfriesland und hernach
auch in Burgund , den Pe ter Ern Grafen von M ann s-
fe ld in Luxemburg. Der Graf Philipp von H oorne beklei-
dete die Würde eines Admirals der Niederlande. Diese Statt-
halter begünstigten das Mißvergnügen, welches die Einführung
der spanischen Inquisition und die Einrichtung von 14 neuen
Bisthümern mit drey Erzbisthümern (zu Cambray, Utrecht und
Mecheln) in den Niederlanden erregte , und worüber ein Theil
des niederländischen Adels unter derm Nahmen des Comp ros
miss es zusammentrat, und eine Bittschrift um Abstellung der
Inquisition einreichte. Die Mißvergnügten bekamen bey dieser
Gelegenheit den verächtlichen Nahmen der G eu s e n (Gueux
d. i. Bettelvolk). Um der Inquisition auszuweichen , hielten
sie ihre gottesdienstlichen Versammlungen mit ihren protestan-
tischen Predigern auf freyem Felde, und erschienen bewaffnet,
um sich gegen plögliche Angriffe vertheidigen zu können. Bald
fingen sie an , sich an den Katholiken zu rächen, und stürmten
die Heiligen-:Bilder in den Kirchen.
Um diese Unruhen zu unterdrücken , schickte Ph il i p p 1].
den Herzeg Al ba, einen im Kriege ergrauten, strengen und
stolzen spanischen Feldherrn mit einem (aus Neapel , Sardi-
nien und Mailand gezogenen) Heere (über Genua) nach den
Niederlanden. Dieser errichtete den so genannten Biutrath
(ein Gericht zur Untecsuchung und Bestrafung der Unruhen),
und ließ 18,000 Niederländer nebst den Statthaltern E gm ont
und Hoorne hinrichten. Wilheln von Oranien , der
Schweigsame , entging der Todesstrafe durch die Flucht. Die
Güter der Hingerichteten wurden eingezogen. Doch noch grö-
ßeres Mißvergnügen erregte die Einführung des zehnten Pfen-
nigs , welcher als eine beständige Abgabe entrichtet werden sollte.
Viele tausend Niederländer wanderten nach England und in an-
dere Länder aus, und verpflanzten niederländische Industrie
dahin.
Lehrb. d. n. Staateng. III. Tbl.
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