Full text: Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters

90 Die Belehnung der Habsburger mit Kärnten. Der Kurverein zu Rense. 
—1330 
1335 
1338 
trages an dem Widerstand der Kurfürsten. Deshalb begab sich Friedrich 
nach dem Tode seines Bruders Leopold (1326) in seine Erblande zurück, 
wo er 1330 auf seinem Schloß Gutenstein im Wiener Wald starb. 
dudwig aber trat im Jahre 1327 den längst beabsichtigten Zug nach 
Italien an, wo er in Rom aus den Händen des römischen Volks die 
Kaiserkrone empfing. Zu einer Aussöhnung mit dem Papste kam es nicht, 
dagegen schloß der Kaiser, als er nach dem Tode Friedrichs des Schönen 
nach Deutschland zurückkehrte, mit den Brüdern und Erben Friedrichs, 
Albrecht II. dem Weisen und Otto dem Fröhlichen, den Vertrag 
oon Hagenau, in welchem beide Ludwig als Kaiser und König anerkannten. 
Damit entsagten die Habsburger für lange Zeit ihrem bisherigen auf die 
Erlangung der deutschen Königskrone gerichteten Bestreben. Bald kam es 
zu einer noch innigeren Annäherung der beiden Häuser Habsburg und 
Wittelsbach. 
2. Die Belehnung der Habsburger mit Käruten. Herzog in Kärnten 
und Graf in Tirol war damals Heinrich, der eine kurze Zeit auch 
Böhmens Krone getragen hatte. Da er keine männlichen Erben hatte, so 
erwirkte er von Kaiser Ludwig das Versprechen, daß ihm auch seine Tochter 
Margareta Maultasch in allen seinen Ländern folgen dürfe. Nichts— 
destoweniger sprach Ludwig, als Heinrich im Jahre 1335 starb, Kärnten 
den Habsburgern und Tirol seinen Söhnen zu. In der Tat besetzten die 
Habsburger sofort ohne Widerstand Kärnten und das an Kärnten ver— 
pfändete Krain, wogegen sich Margareta und ihr Gemahl Johann Heinrich, 
ein Sohn des Böhmenkönigs Johann, in Tirol behaupteten. 
3. Der Kurverein zu Rense. Da Papst Johann XXII. in seiner 
Unversöhnlichkeit gegenüber Ludwig verharrte und auch sein Nachfolger 
unter dem Druck des französischen Königs jeden Versuch Ludwigs, Frieden 
zu stiften, zurückwies, rafften sich endlich die Kurfürsten zu einem Schritt 
auf, der einen Wendepunkt in der Geschichte Deutschlands gegenüber dem 
Papsttum bildet. Um nämlich die Rechtmäßigkeit des deutschen Königs 
fortan nicht mehr von dem Ausspruch eines vom französischen Hof ge— 
leiteten Papstes abhängen zu lassen, beschlossen die geistlichen wie die welt— 
lichen Kurfürsten auf dem Kurverein zu Rense (südlich von Koblenz), daß 
der von ihnen gewählte König auch ohne Bestätigung des Papstes zur Aus⸗ 
übung der königlichen und kaiserlichen Rechte befugt sei (1338). Bald 
darauf wurde auch der auf dem Kaiser haftende Bann für aufgehoben er— 
klärt, „da der Papst den König nicht richten könne“. (Vgl. damit die Hal— 
rung der Fürsten zur Zeit Heinrichs IV.!) Das gute Einvernehmen zwischen 
Ludwig und den Kurfürsten entschwand jedoch bald wieder infolge des rück— 
sichtslosen Strebens Ludwigs nach Vermehrung seiner Hausmacht.
	        
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