I. n. C. G
400, —
Ü22. '
Neue Ge¬
fahr des
morgen¬
ländischen
Reichs der
Römer.
274 Allgemeine Weltgesch. Zweyter Haupttheil.
schen Völker in den von ihnen eingenommenen
Ländern nach und nach einführten, gehörten
auch die Zweykämpfe. Niemals hatten die
vorzüglich gesitteten Völker deS Alterthums,
außer dem Kriege, solche Gefechte von zwey
Personen wegen Handel oder Beleidigungen
gekannt. Desto üblicher waren ste bey den Law
gobarden, bey welchen öfters Streitigkeiten
und unerwiesene Beschuldigungen auf diese
Art, selbst vor Gerichte, entschieden wurden.
Von ihnen kam diese schädliche Gewohnheit,
die der Religion, den Gesehen und der Obrig¬
keit ihr Ansehen muthwillig entreißt, zu allen
christlichen Völkern von Europa, als ein ver¬
meintes Mittel, sich für erlittene Beschim¬
pfungen Recht zu verschaffen.
Dritter Zeitraum.
Vom Muhamed bis auf Carln den Großen;
oder von der Einführung der vierten
herrschenden Religion unter den Menschen,
auch der Errichtung des Chalisats, bis
zum Ursprünge des neuen abendländischen
Kaiserthums der Franken..
Sahr nach Christi Geburt 6rr — 800.
I. Das morgenländische oder griechische
Reich der Römer hatte sich im vorhergehen-
den Zeitraume gegen die heftigsten Anfälle auf¬
recht erhalten. Ieht schien es durch einen
neuen Feind feinem Untergange sehr nahe zu
kom-
I. Was für ein Schicksal betraf das griechisch. römi¬
sche Reich von Constanunopel in diesem Zeiträume" —
Wer war dieser neue Feind des gedachten Reichs?