Die Römer.
4.) In jeder Klasse war die eine Hälfte der Zenturien des
Fußvolkes’ dem zahlreicheren ersten Aufgebote (iuniores), die
andere der Reserve (seniores) zugewiesen; dem ersteren‘ gehörte
man vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 46, Lebensjahre an.
5.) Der eben angegebene Umstand, die Einteilung der Zen-
turien in solche der Reiterei und des Fußvolkes sowie die Berück-
sichtigung der Werk- und Spielleute zeigen, daß der Ausgangspunkt
der Reform der militärische Gesichtspunkt, d. h. die Heranziehung
der Plebeier zum Kriegsdienste, war. Für die Abstimmung in der
Volksversammlung (comitia centuriata) trat die Zenturienordnung
wahrscheinlich erst mit dem Beginne der Republik in Wirksamkeit.
Beurteilung der Zenturienverfassung. Sie hat einen Limo-
kratischen Charakter; denn ursprünglich waren nur die grund-
besitzenden Bürger in die Klassen aufgenommen und die erste
Klasse hatte in Verbindung mit den Rittern die Entscheidung, ob-
wohl sie die Minderzahl der Bürger umfaßte. — Es lassen sich
mehrere Ähnlichkeiten mit der Solonischen Verfassung erkennen.
E. Fremde Kultureinflüsse.
Schon in der Königszeit machten sich etruskische und grie-
chische Einflüsse bemerkbar. Von den Etruskern, die im Zeitalter
der Tarquinier Rom beherrschten, wurden entlehnt: 1.) die Ab-
zeichen der königlichen Würde, nämlich Purpurmantel, elfen-
beinernes Zepter und Stuhl (sella curulis) ; 2.) die Haruspicin, die
übrigens vor dem zweiten Punischen Kriege nur selten angewendet
wurde; 3.) die Anwendung des dem dorischen verwandten etruski-
schen Stiles; 4.) die Verwendung der Wölbung bei den Kloaken.
Griechische Einflüsse fanden namentlich von Kumä (S. 80) her Ein-
gang; zu erwähnen sind: 1.) die Buchstabenschrift, die im Zeitalter
der Targquinier in Rom bekannt wurde; 2.) die Darstellung der
Götter in menschlicher Gestalt, die Aufnahme griechischer Gott-
heiten, wie des Apollo oder Hermes, die Einführung der sibyllini-
schen Bücher; 3.) das Maß- und Gewichtssystem; 4.) die Ein-
führung des Zensus nach dem Beispiele Solons; 5.) die Verbreitung
von Haustiereh und Gartengewächsen (S. 42).