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Die Römer.
stand; y) die militärisch organisierte Feuerwehr (cohortes vigilum)
unter dem praefectus vigilum. Augustus rief auch eine ständige
Kriegsflotte ins Leben, deren Stationsplätze Misenum und Ravenna
yaren.
Die tribunizische Gewalt bedeutete wegen der mit ihr verbun-
denen Unverletzlichkeit, des großen. Einflusses auf die Gesetzgebung
und des fast schrankenlosen Vetorechtes die höchste bürgerliche
\Lacht.
Dazu kamen, ähnlich wie bei Cäsar, an dessen Beispiel sich
Augustus im wesentlichen hielt, zahlreiche Einzelrechte, so: Beein-
iussung der Beamtenwahlen, Überwachung des Senates, Oberauf-
sicht über die Provinzen, Entscheidung über Krieg und Frieden;
ler Kaiser erließ auch rechtsgültige Verfügungen, ernannte die Ge-
schwornen, die dem Ritterstande entnommen wurden, und galt als
oberste Appellationsinstanz für alle Bürger.
b) Die Stellung des Senates. Der Senat wurde vom Kaiser
zusammengesetzt und berufen; dieser gab auch gewöhnlich zuerst
lie Stimme ab und beeinflußte dadurch das Kollegium. Die Mit-
regierung des Senates äußerte sich besonders auf dem Gebiete der
Verwaltung. ;
a) DieProvinzialverwaltung. Die Provinzen teilte
Augustus in kaiserliche und senatorische. Die ersteren wurden an
Stelle des Kaisers von den legatı Augusti pro praetore verwaltet, die
der Kaiser ernannte. Seit 11 v. Chr. wurde jedes neu eroberte Gebiet
kaiserliche Provinz. Die senatorischen Provinzen wurden durch
Prokonsuln verwaltet, deren Ernennung dem Senat oblag; doch kam
dem Kaiser ein.Beaufsichtigungsrecht auch über sie zu. Alle Statt-
halter wurden dem Senatorenstand entnommen.
Augustus führte in den meisten Provinzen Landtage (com-
munia) ein, die aus den Abgeordneten der sich selbst verwaltenden
Städte gebildet wurden und das Recht hatten, Wünsche und Be-
schwerden zur Kenntnis der Regierung zu bringen. Überhaupt haben
lie besseren Kaiser der Verwaltung der Provinzen ihre besondere
Aufmerksamkeit zugewendet, sie vor den Bedrückungen der.nun be-
soldeten Beamten geschützt und die weitere Ausgleichung zwischen
Italien und den Provinzen durch Verleihung von Bürgerrecht,
Gründung von Kolonien u. s. w. angebahnt.
3) Die Finanzverwaltung. Anfangs schied das Prin-
zipat scharf zwischen der Privatkasse des Herrschers (fiseus) und