fr
210
Die Römer.
und des fast schrankenlosen Vetorechtes die höchste bürgerliche
Macht. So stützte sich der Kaiser auf das Heer und die Plebs, die
beide dem Senat abgeneigt waren.
Dazu kamen, ähnlich wie bei Cäsar, zahlreiche Einzelrechte,
so: Beeinflussung der Beamtenwahlen, Überwachung des Senates,
Oberaufsicht über die Provinzen, Entscheidung über Krieg und
Frieden; der Kaiser erließ auch rechtsgültige Verfügungen, er-
nannte die Geschwornen, die dem Ritterstande entnommen wurden,
und galt als oberste Appellationsinstanz für alle Bürger. Auch ließ
er sich vom Volke zum lebenslänglichen Pontifex Maximus wählen;
das Amt blieb dauernd mit der Kaiserwürde verbunden.
b) Die Stellung des Senates. Der Senat wurde vom Kaiser zu-
sammengesetzt und berufen; dieser gab auch gewöhnlich zuerst die
Stimme ab und beeinflußte dadurch das Kollegium. Die Mitregie-
rung des Senates äußerte sich besonders in der Verwaltung.
a) Die Provinzialverwaltung. Die Provinzen teilte
Augustus in kaiserliche und senatorische, Die ersteren wurden an
Stelle des Kaisers von den Zegati Augusti pro praefore verwaltet, die
der Kaiser ernannte. Die senaforischen Provinzen wurden durch
Prokonsuln verwaltet, deren Ernennung dem Senat oblag; doch kam
dem Kaiser ein Beaufsichtigungsrecht auch über sie zu. Alle Statt-
halter wurden dem Senatorenstand entnommen. Augustus führte in
den meisten Provinzen Landtiage (communia, xoıvd) ein, die aus
den Abgeordneten der sich selbst verwaltenden Städte gebildet wur-
den und Wünsche und Beschwerden zur Kenntnis der Regierung
bringen durften. Überhaupt haben die besseren Kaiser der Verwal-
fung der Provinzen ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet,
sie vor den Bedrückungen der nun besoldeten Beamten geschützt
und die weitere Ausgleichung zwischen Italien und den Provinzen
durch Verleihung von Bürgerrecht, Gründung von Kolonien usw.
angebahnt.
ß) Die Finanzverwaltung. Anfangs schied das Prin-
zipat scharf zwischen der Privatkasse des Herrschers (fiscus) und
der Staatskasse (aerarium). Die Verwaltung der letzteren stand dem
Senate zu; erst Nero scheint die Verfügung über sie beansprucht zu
haben. Die Kaiser bestritten den Sold der Truppen sowie die Kriegs-
ausgaben, sorgten für wichtige Zweige der hauptstädtischen Verwal-
tung und ergänzten wiederholt Fehlbeträge der Staatskasse; so war
der Senat auch finanziell vom Herrscher abhängig. Dessen Haupt-
einkünfte bestanden im Erträgnisse der Latifundien, im Tributum