Metadata: Deutsche Geschichte von der Völkerwanderung bis zur Gegenwart (Teil 3)

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3. Sorge für die Bauern. Der Bauer stand damals noch vielfach 
wie in alten Zeiten unter dem Drucke der Hörigkeit (Erbuntertänigkeit). 
Sein Haus und sein Hof gehörten dem Gutsherrn. Deshalb mußte ihm der 
Bauer den Zehnten bort seiner Ernte abgeben und mit den Seinen drei bis 
vier Tage in der Woche „Hofdienste" verrichten. Friedrich Wilhelm suchte 
die Lage des Bauern soviel als möglich zu bessern. Aus seinen Domänen 
in Litauen befreite er alle Bauern von der Hörigkeit. Für die Bauern der 
Edelleute konnte er diese Befreiung jedoch nicht durchsetzen. In einer Ver- 
fügung aber verbot er den Amtleuten (Domänenpächtern), ihre Bediensteten 
(Aronarbeiter) mit Stock- oder Peitschenschlägen zur Arbeit anzutreiben. Jeder 
Übertreter sollte das erste Mal mit sechswöchigem Karren, das zweite Mal 
mit dem Strange bestraft werden. Besonders eiferte der König auch gegen den 
Mißbrauch, den die Beamten mit ihrem Rechte trieben, sich von den Bauern 
Vorspanndienste leisten zu lassen. „Ich will nicht," schrieb er, „daß die Herren 
Beamten in den Provinzen mit meiner Bauern Pferden spazieren fahren." 
4. Sorge für Volksbildung und VolkswobL Friedrich Wilhelm 
führte zuerst den Schulzwang ein. Bis dahin hing es von dem Willen der 
Eltern ab, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken wollten oder nicht. Er 
gebot nun, daß die Eltern ihre Kinder vom sechsten bis zwölften Jahre in 
die Schule schicken sollten, im Winter täglich, im Sommer wenigstens ein- 
bis zweimal wöchentlich. Das Schulgeld betrug wöchentlich zwei Dreier. 
Die Geistlichen sollten kein Kind konfirmieren, wenn es nicht wenigstens lesen 
konnte. Zum Bau der Schulen lieferte der König das Bauholz. Über 1800 
Schulen sind von ihm gegründet worden. Um zu erfahren, ob die Kinder 
auch ordentlich lernten, besuchte der König zuweilen selbst die Schulen und 
hörte zu oder prüfte selbst. (Vergl. I, S. 55.) Mit Recht nennt man ihn 
den „Vater des preußischen Volksschulwesens". 
Großes Gewicht legte der König auf eine strenge Rechtspflege. Die 
Hexenprozesse untersagte er. Die Folter ließ er zwar noch bestehen, empfahl 
jedoch den Richtern Beschränkung derselben. Das Urteil milderte er niemals, 
oft verschärfte er es noch. Ansehen der Person kannte er dabei nicht. Besonders 
hart waren die Gesetze gegen Diebe und Betrüger. Beamte, die die Staats- 
kasse bestohlen hatten, ließ er ohne Gnade an den Galgen hängen. 
Es lag ihm sehr am Herzen, fromme Christen in seinem Lande zu 
haben. „Wenn ich baue," schrieb er einmal, „und verbessere das Land und 
mache keine Christen, so hilft mir alles nichts." Er selbst ging regelmäßig 
zur Kirche und verlangte dasselbe auch von seinen Offizieren und Beamten. 
In Potsdam gründete er ein Waisenhaus für 2500 arme Soldatenkinder 
und in Berlin das allgemeine Krankenhaus, worin sofort 300 Kranke Auf¬ 
nahme fanden. Noch heute besteht es unter dem Namen Charite. 
d) Ausnahme der Salzburger. 
Im Erzbistum Salzburg wurden zu dieser Zeit die Protestanten von 
dem katholischen Erzbischos hart bedrängt. Da nahm sich Friedrich Wilhelm 
ihrer an. Er drohte, er wolle die Katholiken in seinem Lande ebenso be-
	        
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