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der Festung Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar
und die Bisthümer Bremen und Verden.
So rissen Frankreich und Schweden im Westen und
Norden Theile des Reiches weg. Dazu suchten diese
beiden Staaten die Macht des deutschen Kaisers auch für
die Zukunft zu schwächen. Nach den Friedensbestimmungen
durfte der Kaiser für sich allein keine Gesetze geben, keinen
Krieg beschließen, keine Steuern auferlegen, keine Wer¬
bungen veranstalten. Der Kaiser mußte zu all diesen
Sachen erst die Einwilligung der anderen deutschen Fürsten
einholen. Dagegen erhielten die Fürsten in ihren Gebieten
die Landeshoheit, so daß von da an die verschiedenen
Reichsgebiete fast unabhängige Staaten wurden.
MLHEE 10- Das Elend des dreißigjährigen Krieges.
!§|mach dreißig Jahren voll Schlachten, Brand, Mord,
/MM Pest und Hungersnoth sah sich Deutschland nicht
^D^mehr ähnlich. Tausende von Flecken, Dörfern und
Städten lagen nieder in Schutt und Asche und heinrathlos
irrten ihre Bewohner umher. Grausig und herzzerreißend
sind die Schilderungen des Elendes, die uns aus jener
Zeit zurückgeblieben sind.
Den höchsten Grad erreichte die Noth im Jahre 1637,
denn zu den Schrecknissen des Krieges, zum Brande der
Städte und Dörfer, zu den Martern und Schlächtereien,
welche sich der Soldat überall an Bürgern und Bauern
erlaubte, gesellte sich nun noch die Hungersnoth und in
Folge der schlechten Nahrung, der Ausdünstung von
Leichen zc. zc. eine schreckliche Pest. Elend, Hunger, Marter,
und die alles verzehrende Seuche stumpften alles Gefühl
ab und brachten die Menschen in einen Zustand von Ver¬
zweiflung und Raserei. In Lothringen blieb kaum der
hundertste Theil der Einwohner übrig. Ganze Dörfer
standen- dort leer, so daß sich die Wölfe ihre Nester in
den Häusern machten. Der Hunger war so entsetzlich, daß
ein Mensch den andern, ja der Vater den Sohn, der Sohn