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der Festung Stettin, die mecklenburgische Stadt Wismar 
und die Bisthümer Bremen und Verden. 
So rissen Frankreich und Schweden im Westen und 
Norden Theile des Reiches weg. Dazu suchten diese 
beiden Staaten die Macht des deutschen Kaisers auch für 
die Zukunft zu schwächen. Nach den Friedensbestimmungen 
durfte der Kaiser für sich allein keine Gesetze geben, keinen 
Krieg beschließen, keine Steuern auferlegen, keine Wer¬ 
bungen veranstalten. Der Kaiser mußte zu all diesen 
Sachen erst die Einwilligung der anderen deutschen Fürsten 
einholen. Dagegen erhielten die Fürsten in ihren Gebieten 
die Landeshoheit, so daß von da an die verschiedenen 
Reichsgebiete fast unabhängige Staaten wurden. 
MLHEE 10- Das Elend des dreißigjährigen Krieges. 
!§|mach dreißig Jahren voll Schlachten, Brand, Mord, 
/MM Pest und Hungersnoth sah sich Deutschland nicht 
^D^mehr ähnlich. Tausende von Flecken, Dörfern und 
Städten lagen nieder in Schutt und Asche und heinrathlos 
irrten ihre Bewohner umher. Grausig und herzzerreißend 
sind die Schilderungen des Elendes, die uns aus jener 
Zeit zurückgeblieben sind. 
Den höchsten Grad erreichte die Noth im Jahre 1637, 
denn zu den Schrecknissen des Krieges, zum Brande der 
Städte und Dörfer, zu den Martern und Schlächtereien, 
welche sich der Soldat überall an Bürgern und Bauern 
erlaubte, gesellte sich nun noch die Hungersnoth und in 
Folge der schlechten Nahrung, der Ausdünstung von 
Leichen zc. zc. eine schreckliche Pest. Elend, Hunger, Marter, 
und die alles verzehrende Seuche stumpften alles Gefühl 
ab und brachten die Menschen in einen Zustand von Ver¬ 
zweiflung und Raserei. In Lothringen blieb kaum der 
hundertste Theil der Einwohner übrig. Ganze Dörfer 
standen- dort leer, so daß sich die Wölfe ihre Nester in 
den Häusern machten. Der Hunger war so entsetzlich, daß 
ein Mensch den andern, ja der Vater den Sohn, der Sohn
	        
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