Von Deutschland uͤberhaupt.
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2. Kintheilung.
Zu Beforderung des allgemeinen Wohlstandes und
der Sicherheit hat Kaiser Maximilian I. 1512 das
weite, und wegen so vieler zusammengesetzten Staa⸗
ten in Behandlung seiner allgemeinen Gess⸗ chaͤfte fast
allzeit langsame Deutschland in zehen kfolgende Kreise
eingetheilet: 1. den oͤstreichischen, 2. den bayri⸗
schen, 3 ˖ den fraͤnkischen, 4. den schwaͤbischen,
5. den niederrheinischen, 6. den oberrheinischen,
57. den westphalischen, 8. den niedersachsischen,
9. den obersaͤchsischen, 10. den burgundischen.
Es mag diese Eintheilung vielleicht eben nicht die
richtigste in allen Stuͤcken seyn, da jedoch der Ge⸗
hrauch von dieser Eintheilung in allen dffentlichen
Geschaͤften von selber Zeit ununterbrochen fortdauert,
und bis diese Stunde keine bequemere zum Vorschei⸗
ne gekommen ist, so werdeu auch wir uns dieser
bedienen.
III. Abschnitt.
Von der oͤstreichischen Monarchie uͤberhaupt.
. Merkwuͤrdigkeiten.
a. Namen.
Das durchlauchtigste Erzhaus Oestreich hat noch
als ein reichsgraͤssiches Haus von Habsburg verschiee
dene wichtige eigenthuͤmliche Besitzungen sowoyl in
der Schweitz, als im Eisaß und Schwaben gehabt,
(denn die beyden ersten Lander gehorten damals auch
noch zum deutschen Reiche) welche theils durch Erb⸗
schaften, theils durch Ankauf, theils endlich pfand⸗
weis an dasfelbe gekmmen sind. Rachdem es zum Kai⸗
fer