80
Drittk. Hauptst. II. Abschn.
fluß bis an die aͤußerste Gruͤnze Hungarus aeschaffei
werden. Die Stadt liegt in einem schmalen von
Natur steinigten, nun aber durch Fleiß sehr anmuthi⸗
gen Thale, in welchem kostbare Baumfrüchte und
furtrefflicher Wein gezogen wird. Die vielen her⸗
stuͤrzenden klaren Baͤche dienen ungemein zu den viel⸗
fachen hier angelegten Zuckerstedereyen und andern
Fabriken. Uiber den Port und Stadt hat M. The
resta einen besondern Gouverneur mit eben selber
Bollmacht aufgestellet, welche dem zu Triest eingerau⸗
met ist, und der naͤmliche Gouverneur ist dermalen auch
Obergespan der neu errichteten Severergespanschaft.
B. Croatia militaris begreift die dieß⸗ und jenseits
der Sau gelegenen Generalate, und wird allgemein
unter dem Namen die Graͤnzen, nach der Landesspra⸗
che die Graͤnitzen (Confinia) verstanden. Es find
derer 3. als das Warasdinergeneralat, das Banat,
und das Karlstaͤdtergeneralat. Die Graͤnzprovin⸗
zen haben durchaus die naͤmliche militaͤrische Ver⸗
fassung, wie unten F. I11. von den slavonischen
Graͤnzen gemeldet wird. Uiberhaupt leben hier gan⸗
ze Familien bestaͤndig beysammen in einem Hause—
Weder Sohne, noch Bruͤdet des Hauswirths heura ⸗
then aus dem Hause, sondern nur die Toͤchter und
Schwestern werden hindangelassen. Die Wirthschaft
des Hauses wird gemeinschäftlich von allen unter der
Leitung eines einzigen Hausvaters besorget, und ie⸗
de Mannsperson ist zwar Bauer, Hauer, und Soldat,
doch steht unter dem wirklichen Gewehrdienste nur
eine bestimmte Zahl der Hausgenossen nach dem Ver⸗
haͤltnisse des Besitzes von Grundstuͤcke, welche alle
Militaͤrdienste im Lande ohne Sold oder Entgeld
ver⸗