Full text: [Theil 3, [Schülerband]] (Theil 3, [Schülerband])

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Drittk. Hauptst. II. Abschn. 
fluß bis an die aͤußerste Gruͤnze Hungarus aeschaffei 
werden. Die Stadt liegt in einem schmalen von 
Natur steinigten, nun aber durch Fleiß sehr anmuthi⸗ 
gen Thale, in welchem kostbare Baumfrüchte und 
furtrefflicher Wein gezogen wird. Die vielen her⸗ 
stuͤrzenden klaren Baͤche dienen ungemein zu den viel⸗ 
fachen hier angelegten Zuckerstedereyen und andern 
Fabriken. Uiber den Port und Stadt hat M. The 
resta einen besondern Gouverneur mit eben selber 
Bollmacht aufgestellet, welche dem zu Triest eingerau⸗ 
met ist, und der naͤmliche Gouverneur ist dermalen auch 
Obergespan der neu errichteten Severergespanschaft. 
B. Croatia militaris begreift die dieß⸗ und jenseits 
der Sau gelegenen Generalate, und wird allgemein 
unter dem Namen die Graͤnzen, nach der Landesspra⸗ 
che die Graͤnitzen (Confinia) verstanden. Es find 
derer 3. als das Warasdinergeneralat, das Banat, 
und das Karlstaͤdtergeneralat. Die Graͤnzprovin⸗ 
zen haben durchaus die naͤmliche militaͤrische Ver⸗ 
fassung, wie unten F. I11. von den slavonischen 
Graͤnzen gemeldet wird. Uiberhaupt leben hier gan⸗ 
ze Familien bestaͤndig beysammen in einem Hause— 
Weder Sohne, noch Bruͤdet des Hauswirths heura ⸗ 
then aus dem Hause, sondern nur die Toͤchter und 
Schwestern werden hindangelassen. Die Wirthschaft 
des Hauses wird gemeinschäftlich von allen unter der 
Leitung eines einzigen Hausvaters besorget, und ie⸗ 
de Mannsperson ist zwar Bauer, Hauer, und Soldat, 
doch steht unter dem wirklichen Gewehrdienste nur 
eine bestimmte Zahl der Hausgenossen nach dem Ver⸗ 
haͤltnisse des Besitzes von Grundstuͤcke, welche alle 
Militaͤrdienste im Lande ohne Sold oder Entgeld 
ver⸗
	        
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