Full text: [Theil 4, [Schülerband]] (Theil 4, [Schülerband])

Von dem oberrheinischen Kreise. 
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2. Hessen⸗ Rheinfels, sonst auch Rothen⸗ 
burg genannt, als eint abgetheilte kasselische Nebenlie 
nie hat die niedere Grafschaft Katenellenbogen im 
Besitze, ob sie schon unter der kasselischen Landes 
hoheit steht. Darinn ist a) St. Goar westlich 
am Rheine, die Hauptstadt. b.) Rheinfels eine 
gute Bergfestung. c.) Langenschwolbach mit 
dem bekannten Sauerbrunne, und d.) Schlangen 
bad mit dem berühmten mineralischen Bade. 
3. Hessen⸗ Philippsthal als eine abgetheil⸗ 
te hessenkasselische Linie hat Philippsthal, sonst 
Kreuzberg genant, an der Werra zum gewöhn⸗ 
lichen Sitze angewiesen. 
4.) Hessen⸗ Darmstadt hat zu seinem Anthei⸗ 
le den groͤßien Theil 3) von Oberhessen mit den ein⸗ 
verleibten Herrschaften Nidda und Iter. In diesem 
Antheile liegt Gießen eine alte befestigte Stadt 
mit einer lutherischen Univerttaͤt, und einer füͤrst« 
lich darmstaͤdtischen Regierung. b) Tie obere Graf⸗ 
schaft Katzenellenbogen, in welcher die schoͤne Re⸗ 
sidenz diefer fuürstlichen Linie Darmstadt mit der 
fürstlichen Regierung liegt. 
5. Hessen⸗ Homburg als eine abgetheilte hel⸗ 
sen darmstaͤtische Linie besitzt unter darmstaͤdischer 
Landeshoheit in der Wetterau 2 Meilen von Frank⸗ 
furt unter einem Gebirge, die ZShe genannt, ein 
Laͤndchen, welches mit der Refidenzstadt Bomburg 
vor der hahe gleichen Namen traͤgt. Die herr⸗ 
schende Religion in dem kasselischen und den davon 
abgetheilten Laͤndern ist die kalvinische; im Darm⸗ 
staͤdtischen aber und seinem abgetheilten Zweige herr⸗ 
schet die lutherische. 
f. Das
	        
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