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Ladislaw Posthumus zugleich Könige von Böh-
men und Ungarn. Diese Verbindung der vorzüglichsten
Länder der jetzigen Österreichischen Monarchie wurde
durch den Tod Ladislaws (1456) wieder auf eine Zeit
unterbrochen, durch Ferdinand I, Erzherzog von
Österreich, nach dem Tode des Böhmischen und Unga-
rischen Königs Ludwig auf dem Schlachtfelde bei Mo-
hacs (1526) aber wieder erneuert. Durch standhafte
Bekämpfung der Türken im 16. und 17. Jahrhunderte
befreiten die Regenten Österreichs Ungarn und Sieben-
bürgen von dem Joche jenes barbarischen Volkes, un-
ter welches der grösste Theil dieser Länder in Folge
innerer Unordnungen gerathen ist. Das auf diese Art
entstandene bedeutende Reich, das später noch durch
die Erwerbung der Lombardie, Galiziens, der Bukowina,
Venedigs und Dalmaziens bedeutend vergrössert wurde,
erhielt unter Kaiser Karl VI. durch das Gesetz der
pragmatischen Sanktion (1720) feste Bestimmungen über
die Regentennachfolge. Unter Maria Theresia und
Joseph IL, wurde die Gleichförmigkeit in der Gesetz-
gebung in allen Ländern, mit Ausnahme der ungarischen
Kronländer, eingeführt. Kaiser Franz I legte die deut-
sche Kaiserkrone nieder, welche seit einigen Jahrhun-
derten seine Vorfahren auf dem Haupte trugen, und
erhob sein Reich selbst zu einem Kaiserthume (1804).
Die Stillung der Unruhen, die im J. 1848 in verschie-
denen Ländern ausgebrochen sind, hatte zur glücklichen
Folge, dass in allen Theilen des Reichs eine gleiche
Gesetzgebung und Landesverwaltung durch den jetzt
regierenden Kaiser Franz Joseph L durchgeführt
wurde.