Full text: Grundzüge für den ersten Unterricht in der Erdbeschreibung (Cursus 1)

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beschaffenheit des Landes, Viehzucht, Jagd und Fischerei. Bald ent— 
stehen allerlei Bedürfnisse zum besseren Betriebe des Landbaues und zur 
Bequemlichkeit des Lebens — das Handwerk (Gewerbe) bildet sich 
aus. Wer Überfluss an einem Bodenerzeugnisse oder sonstigem Eigen⸗ 
thume hat, tauscht das von ihm nicht Benöthigte gegen dasjenige um, 
woran es ihm mangelt, oder wonach er sonst Verlangen trägt — es 
entsteht der Handel und Verkehr. Je fruchtbarer der Boden ist 
und je emsiger er bebaut wird, eine desto größere Anzahl von Menschen 
ernährt er; auf einem kleinen Raume kann eine zahlreiche ackerbau— 
treibende Bevölkerung leben, während der Jäger und Nomade weiter 
Räume bedarf. Das enge Aneinanderleben macht bald das Bedürfnis 
nach gewissen Regeln fühlbar, welche der einzelne beobachten muss, 
damit er den anderen nicht lästig oder gar gefährlich wird, die aber 
auch wieder seine eigene Person und sein Eigenthum beschützen. So 
entstehen die Gesetze und mit ihnen eine feste Ordnung, bei welcher 
alle sich wohl befinden, und unter deren Schutze auch das geistige Leben 
der Völker sich entwickeln und gedeihen kann. 
Solche Gesellschaften von Menschen, die unter bestimmten Gesetzen 
zu gemeinsamer Unterstützung und zu gemeinsamem Schutze sich vereinigt 
haben, nennt man Staaten. 
Die Grundsätze, nach welchen in einem Staate die Rechte seiner Angehörigen 
— Bürger — festgestellt und die Gesetze gehandhabt werden, bilden seine Verfassun g. 
Jäger-, Fischer- und Hirtenvölker bilden keine Staaten, denn die Lebensweise derselben 
drängt die einzelnen Familien und Stämme vielmehr auseinander, als dass sie 
dieselben zu gemeinsamem Leben vcreinigt. Daher genügt ihnen auch zur Aufrecht⸗ 
erhaltung der Ordnung das Ansehen der Ältesten Patriarchen, Häuptlinge), unter 
deren väterlicher Leitung sie stehen — ihre Verfassung ist eine patriarchalische. 
Die Besorgung der öffentlichen Angelegenheiten eines Staates 
nach den Bestimmungen seiner Verfassung nennt man seine Regierung. 
Ist dieselbe nur Einem anvertraut, so ist der Staat eine Monarchie. 
Wird die höchste Gewalt von mehreren (oder einem auf Zeit gewählten 
Oberhaupte) ausgeübt, so ist der Staat eine Republik. 
Wahl monarchie, Erb monarchie. Unbeschränkte (absolute), beschränkte 
(eonstitutionelle) Monarchie. Despotie. — Verschiedene Bezeichnungen für die mon— 
archische Würde: Kaifer, König, Großherzog, Herzog, Fürst. 
Die Linie, welche die Gebiete benachbarter Staaten voneinander 
scheidet, nennt man Greuze. Wird sie durch Bergketten, durch fließende 
Gewässer, durch die Ufer eines Sees oder durch Meeresküsten bezeichnet, 
so nennt man sie natürliche Grenze. Ist sie aber ohne Rücksicht auf 
solche natürliche Kennzeichen gezogen, so heißt sie politische Grenze (im 
engeren Sinne).
	        
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