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beschaffenheit des Landes, Viehzucht, Jagd und Fischerei. Bald ent—
stehen allerlei Bedürfnisse zum besseren Betriebe des Landbaues und zur
Bequemlichkeit des Lebens — das Handwerk (Gewerbe) bildet sich
aus. Wer Überfluss an einem Bodenerzeugnisse oder sonstigem Eigen⸗
thume hat, tauscht das von ihm nicht Benöthigte gegen dasjenige um,
woran es ihm mangelt, oder wonach er sonst Verlangen trägt — es
entsteht der Handel und Verkehr. Je fruchtbarer der Boden ist
und je emsiger er bebaut wird, eine desto größere Anzahl von Menschen
ernährt er; auf einem kleinen Raume kann eine zahlreiche ackerbau—
treibende Bevölkerung leben, während der Jäger und Nomade weiter
Räume bedarf. Das enge Aneinanderleben macht bald das Bedürfnis
nach gewissen Regeln fühlbar, welche der einzelne beobachten muss,
damit er den anderen nicht lästig oder gar gefährlich wird, die aber
auch wieder seine eigene Person und sein Eigenthum beschützen. So
entstehen die Gesetze und mit ihnen eine feste Ordnung, bei welcher
alle sich wohl befinden, und unter deren Schutze auch das geistige Leben
der Völker sich entwickeln und gedeihen kann.
Solche Gesellschaften von Menschen, die unter bestimmten Gesetzen
zu gemeinsamer Unterstützung und zu gemeinsamem Schutze sich vereinigt
haben, nennt man Staaten.
Die Grundsätze, nach welchen in einem Staate die Rechte seiner Angehörigen
— Bürger — festgestellt und die Gesetze gehandhabt werden, bilden seine Verfassun g.
Jäger-, Fischer- und Hirtenvölker bilden keine Staaten, denn die Lebensweise derselben
drängt die einzelnen Familien und Stämme vielmehr auseinander, als dass sie
dieselben zu gemeinsamem Leben vcreinigt. Daher genügt ihnen auch zur Aufrecht⸗
erhaltung der Ordnung das Ansehen der Ältesten Patriarchen, Häuptlinge), unter
deren väterlicher Leitung sie stehen — ihre Verfassung ist eine patriarchalische.
Die Besorgung der öffentlichen Angelegenheiten eines Staates
nach den Bestimmungen seiner Verfassung nennt man seine Regierung.
Ist dieselbe nur Einem anvertraut, so ist der Staat eine Monarchie.
Wird die höchste Gewalt von mehreren (oder einem auf Zeit gewählten
Oberhaupte) ausgeübt, so ist der Staat eine Republik.
Wahl monarchie, Erb monarchie. Unbeschränkte (absolute), beschränkte
(eonstitutionelle) Monarchie. Despotie. — Verschiedene Bezeichnungen für die mon—
archische Würde: Kaifer, König, Großherzog, Herzog, Fürst.
Die Linie, welche die Gebiete benachbarter Staaten voneinander
scheidet, nennt man Greuze. Wird sie durch Bergketten, durch fließende
Gewässer, durch die Ufer eines Sees oder durch Meeresküsten bezeichnet,
so nennt man sie natürliche Grenze. Ist sie aber ohne Rücksicht auf
solche natürliche Kennzeichen gezogen, so heißt sie politische Grenze (im
engeren Sinne).