Full text: Die Hauptereignisse der griechischen Geschichte bis zum Tode Alexanders des Großen und der römischen Geschichte bis Augustus (Teil 4)

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Unmittelbar danach kam ein Bund zwischen Kap na und anderen 
Städten Kampaniens mit Rom zustande; die Gemeinden sicherten 
einander Rechts- und Ehegemeinschaft zu; in ihren inneren Angelegen- 
hetten blieb eine jede selbständig, in den äußeren dagegen traten sie 
unter die Führung Roms. 
Die Westküste Mittelitaliens zwischen 41° und 42° n. Br. stand 
in der Mitte des 4. Jahrhunderts unter Roms Herrschast. 
§ 46. 1. Der Ständekampf. Während dieser den Zeitraum von 
zwei Jahrhunderten umspannenden Kämpfe hat sich die römische Gemeinde 
in ihrem Inneren vollständig umgebildet. Das politische Übergewicht der 
alten Geschlechter wurde gebrochen; es scheint dies nicht ohne schwere 
innere Kämpse geschehn zu sein. Die römische Verfassung erfuhr der 
Erweiterung des Gebietes und dem damit wachsenden Umfang der Geschäfte 
gemäß ihre Ausgestaltung. 
Die Konsuln wurden anfangs nur aus der Zahl der Geschlechter 
genommen; bisweilen stellte Jahre hindurch ein und dasselbe Geschlecht die 
Konsuln. Die gewesenen Konsuln traten in den Senat ein. Heerführung, 
Rechtsprechung, Gottesdienste stehen somit allein den Patriziern zu. 
In dieser Zeit wächst infolge der Eroberungen der Besitz des 
Staates dadurch, daß man das Gebiet einer unterworfenen Stadt für 
Staatsgebiet erklärt (ager publicus). Dieses Gebiet überläßt der Staat 
den einzelnen gegen eine bestimmte Abgabe zur Bewirtschaftung, nicht zum 
Eigentum. Solche Pachtungen kann nur der Vermögende übernehmen; 
diese Art der Benutzung der Staatsdomänen kam also in erster Linie 
den Besitzenden zugige; daß unter diesen Besitzenden die Vertreter der 
großen regierenden Familien in erster Linie berücksichtigt wurden, entspricht 
den Gewohnheiten dieser sest zusammenhaltenden Aristokratie. 
Gleichzeitig wurde der ärmere Bürger dadurch versorgt, daß in den 
eroberten Gebieten zahlreiche Kolonien angelegt wurden. 
Beim beginnenden fünften Jahrhundert scheint die Geldwirtschaft 
in Rom eingedrungen zu sein und der Übergang diejenigen Übelstände 
hervorgerufen zu haben, die etwa zwei Jahrhunderte früher in Attika 
beobachtet wurden. Damit entsteht dasselbe Bedürfnis nach schriftlicher 
Festlegung und Umbildung des bisher bestehenden Gewohnheits- 
rechtes, dessen Erfüllung hier wie dort das Aufsteigen der unteren 
Schichten einleitet. 
Eigentümlich ist nun der Weg, den der Ausgleich der Stände 
in Rom genommen hat. Die im einzelnen sehr unsichere Tradition über- 
liefert ihn etwa wie folgt: 
Bald nach Einsetzung der Republik erhielt die Plebs nach einer 
Auswanderung auf den heiligen Berg eigene Beamte, die tribnni plebis, 
anfangs zwei, später zehn; in den Tributkomitien mit einjähriger Amts-
	        
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