Full text: Auszug des Methodenbuches oder der ausführlichen Anweisung, alle in der politischen Verfassung der deutschen Schulen in den kaiserl[ich] königl[ichen] Staaten enthaltenen, den Unterricht und Lehrstand betreffenden Anordnungen zu erfüllen

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Buchstaben bey Woͤrtern, die sich mit mehreren Mitlau⸗ 
ten endigen. 
6. Ihr muͤsset zu dem Ende selbst fleißig und mu⸗ 
sterhaft vorsyllabieren, und die vorkommenden Fehler auf 
eine allen ins Gehoͤr sallende Art ruͤgen und verbessern. 
7. Ihr muͤsset es in diesen Abfaͤtzen (v. 2 b. 30.) 
mit euren Kindern zu einer großen Fertigkeit und Fluͤssig⸗ 
keit bringen, weil von da aus der Ubergang zum Lesen 
geschieht; damit dieselben weder einigen Anstand uͤber die 
Aussprache der Buchstaben und Sylben, noch einige Feh⸗ 
ler des langsamen Syllabierens zum Lesen hinuͤber 
bringen. 
8. Auch hier sollet ihr zur Abwechselung, zur Wie⸗ 
derhohlung, und um den Unterricht interessant zu machen, 
uͤber die schon beygebrachten Regeln des Buchstabierens, 
uͤber den Sinn der ˖ vorkommenden Woͤrter fragen, die 
Begriffe berichtigen. 
Ihr sollet hier und da, wo sich eine Veranlassung er⸗ 
gibt, eine kurze Lehre, eine Lebensregel, eine heilsame 
Warnung, eine Zurechtweisung ꝛc. einmengen. 
5. 4. Von dem Lesen. 
IJ. Nach der Anleitung des Nahmenbüchleins. 
Wenn ihr beym Buchstabieren und Spllabieren eure 
Lehrlinge lange genug verweilen lasset, und dadurch auch 
mehreren Abtheilungen unter ihnen vorbeuget; so brin⸗ 
get ihr nicht nur hinlaͤnglich vorbereitete Syllabierer, 
sondern auch alle als eine einzige Classe zum Lesen. So 
soll es auch seyn; denn mehrere Abtheilungen der Lese— 
schuͤler sollen, so viel moͤglich, vermieden werden. 
1. Der Anfang des Lesens hat bey dem 37. Absatze 
des NRahmenbuͤchleins zu geschehen H. Dieser enthaͤlt 
— — — — 
*) Man hat hier das Nabmenbüchlein für Stadtschulen 
vor Augen.
	        
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