Full text: Österreichische Vaterlandskunde für die oberste Klasse der Mittelschulen

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* 
erter Abschnit. 
niemals aber Osterreich beherrscht. Die innere Verwaltung nàmlich 
leitete fast unbeschrànkt der reformfeindliche Graf Kolourat. Nach 
diesem besaß die größte Macht Graf Sedlnitæabi, der 31 Jahre lang 
Prasident der obersten Polizei- und Zensurhofstelle war; die letztere 
Behõrde liet sich namentlich in Wien nicht selten von engherzigen 
Gesichtspunkten leiten und suchte Osterreich literarisch von Deutsch- 
land abzusperren. Gleichwohl wurden verbotene Bücher in Massen 
eingeschmuggelt. Die Behörden nahmen meist nur mit grobem Un- 
villen die als iastig empfundenen Beschwerden der Bevõlkerung 
entgegen oder wiesen sie völlig zurũck. So war die Staatsverwaltung 
nicht, wie unter Josef Il., Mittel zum Zwecke (Förderung des Wohles 
der Einwohner), sondern schien Selbsstzweck zu sein. 
Da damals der Grundsatz der Intervention galt, ließ sich 
Metternich auf den Kongressen zu Troppaou (1820) und Laibach 
(1821) von Rußland und Preußen bevollmachtigen, den Aufständen 
in Neaupel und Sardinien, welehe die Einführung der Konstitution 
bezweckten, ein Ende zu machen. Infolgedessen rüchkten österreichi- 
sche Truppen in beide Königreiche ein und stellten mit geringer 
Mühe den Absolutismus wiederher. Ebenso unterdrückten unsere 
Soldaten die Aufstände, welche die Julirevolution in Parma, Mo- 
denu und im Kirchenstaute hervorrief. Dagegen konnte Metternich 
den Abfall der Griechen von der Pforte nicht hindern, zumal da 
sich Nikolaus I von Rußland auf die Seite der ersteren stellte. 
Unter Ferdinand I. nahm Osterreich im Bunde mit Rubland, 
England und Preußen an der Besampfung des Vizekönigs von 
Agypten Mehemed Ali teil und zwang ihn nach der Erstürmung 
von Saida, Syrien zu ràumen (1840, III. 1753. 
D. Die vVerfassung und Verwaltunqdg. 
— des Kaisertums österreien. Bis zum Jahre 
1804 wurde amtlich für das ganze habsburgische Gebiet meistens 
die Bezeichnung Erblunder oder Haus Osterreich gebraucht. Nach- 
dem aber Napoleon zum Kaiser der Franzosen ausgerufen worden 
war, erklärte Franz II. in einer Versammlung von Ministern und 
anderen hohen Würdenträgern alle seine Länder, mit Finschluß 
Ungarns, das sich nicht im leisesten dagegen wehrte, zum Kaisertum 
Osterreich (10. August 1804), was am folgenden Tage durch ein 
Patent bekanntgegeben wurde. Ubrigens ward dadurch an den be- 
stehenden Verfassungszussständen nichts geändert. da Franz und
	        
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