Vorwort zur dritten Auflage.
Durch die Verordnung vom August 1871 ward der Vater-
landskunde sowol in der vierten, als auch in der achten Klasse
ein grösseres Zeitausmass eingeräumt. Demgemäss wurde der Stoff,
namentlich auf dem Gebiete der Statistik durch Herbeiziehung de s
Wissenswürdigsten aus der Theorie dieser Wissen-
Schaft und durch Vergleichung der heimatlichen Zu-
stände mit denen der bedeutendsten Staaten Europa’s
erweitert. Auch wurde durch eine mehr wissenschaftliche
Anordnung dem Bildungsgrade der obersten Gymnasialklasse Rech-
nung getragen. Doch schien es rätlich sich auf das Notwendigste
zu beschränken, wesshalb nur-eine geringe Vermehrung der Seiten-
zahl eintrat. Für die vierte Classe erscheint der Stoff im Wesent-
lichen ungeändert. Dass im Einzelnen zahlreiche Verbesserungen
stattfanden, ist selbstverständlich. Hiebei waren Haushofer (Lehr-
und Handbuch der Statistik, Wien 1872) Kolb, (Handbuch der ver-
gleichenden Statistik, Leipzig 1871) die geographischen Jahrbücher
von Behm und 0. Dammer die sichersten Führer. Hie und da
machten es Rücksichten auf den praktischen Gebrauch in der
Schule räfhlich, bei den ältern Daten zu bleiben.
Der geschichtliche Stoff blieb ungeändert. Zwar schreibt
die angezogene Verordnung für das erste Halbjahr der achten
Klasse österreichische Geschichte vor, .2c.. zird dieselbe erst dam
vollständig durchgeführt werden können *i. die Schüler der