§ 9. Sparta. 39
§ 9. Sparta.
Das Beispiel eines Adelsstaates, später in seiner Entartung einer Die spartanische
Herrschaft Weniger, wurde Sparta. Sein vielgepriesener Gesetzgeber Verfassung.
Lykurg gehört aber nicht der Geschichte an. Vielmehr ist die sparta-
nische Verfassung nicht von einem geschaffen, sondern unter Beibehaltung
althellenischer Staats- und Wirtschaftsformen durch den Zwang lang
dauernden Kriegszustandes inmitten einer allzu zahlreichen stammes-
fremden Urbevölkerung nach und nach herausgebildet worden. Dieser
Lagerstaat, nur für den Krieg eingerichtet, nahm an der Weiterentwickelung
des übrigen Hellas fast nicht teil. Sein Bestehen war ein Unglück für
das Hellenenvolk.
Mehrere Dorerhaufen waren in Lakonika eingedrungen. Sie setzten Borgeschichte,
sich zuerst in dem leichtzugänglichen Mittelstrich, der Eurotasebeue, fest,
bereit Bauernschaft sie zu Hörigen, Heloten (eMcores), machten. Dort
entstand ihr Hauptort Sparta, ein Nebeneinander aus 4—7 offenen
Dörfern, wonach sie Spartiaten (^aprtartn) hießen. Allmählich
beugten sie die Bewohner der umliegenden Land- und Seestädtchen unter
ihr Joch, die Periöken (tceqloikol).
Diese drei Bevölkerungsschichten stellten die ständische Gliederung Ständische und
dar. Die Spartiaten, der herrschende Stamm, wurden zum Adel, der,
allein im Besitz politischer Rechte, jede wirtschaftliche und geistige Thätig-
keit verachtend, von dem Arbeitsertrag der Heloten lebte. Sie alle, ab-
gesehen von den königlichen Familien, waren einander völlig gleich
(o>omh). Jeder empfing gleichen Beuteanteil, ein unveräußerliches, uu-
teilbares Gut im Enrotasthal (xZapog), ein Hans in der Stadt und
freie Jagd im Taygetns.
Der älteste Sohn/) in Ermangelung männlicher Sprossen der älteste
güterlose männliche Verwanbte, sonst mit ber Hanb ber Erbtochter ein
jüngerer Sohn einer anberen Familie, erbt bas Gut. Etwa vorhanbene
Brüber werben auf bem Gut bes ältesten Sohnes, ohne heiraten zu bürfen,
mit durchgehalten. Als die Zahl der besitzlosen Spartiaten stieg, suchte
man für diese bnrch Eroberungskriege Grunbbesitz zu erringen. Hausrat,
Vorräte, auch Waffenstücke waren insofern Allgemeingut, als man im Not-
fall von biesem Besitz bes Nächsten Gebrauch machen burfte. Durch gefetz-
wibrige Anhäufung bes Grunbbesitzes in wenigen Familien sank bte Zahl ber
„Gleichen" (im 4. Jahrhunbert) von 6—8000 auf ein Zehntel. („Oligarchie".)
Die Unterthanen/) die Periöken, die freien, zum Kriegsdienst Periöken.
verpflichteten, aber von allen Ämtern, Offizierstellen und Versammlungen
ausgeschlossenen Bewohner der Landstädte und Berggaue, trieben Land-
Wirtschaft und Gewerbe. Die Heloten wurden als gemeinsame Kriegs-
1) Etwas Ähnliches das Majorat.
2) Vgl. die Plebejer Roms in der älteren Zeit.