156 Das Mittelalter.
die Grenzen Frankreichs hinaus. Bald war ein französisches Heer auf dem
Marsche nach Italien (1494). Eine Zeit lang gebot er über Neapel, das
Erbe des von Aragonien verdrängten Hauses Anjon, und über Mailand.
Nachdem ein großer Bund die Franzosen aus dem Lande gejagt hatte, ge-
Ludwig xu. wann Ludwig XII. vorübergehend Mailand wieder. Durch den Sieg in
t i5i5. furchtbaren Schweizerschlacht bei Mariguauo (sö. von Mailand)
Franz i. erwarb es Franz I., jenes Neffe und Nachfolger, zum dritteumale für
1515—1547. Frankreich. Das frühere Bündnis mit der Schweiz (1474) wurde wieder-
hergestellt. Als Maximilian I. starb, streckte Franz I. seine Hand nach
der deutschen und der römischen Krone aus.
§ 37. England.
Eduard I. Heinrichs III. Sohn Eduard I. vollendete die Eroberung von Wales.
Wales erobert. <£)er jedesmalige Thronfolger erhielt, seit Eduards gleichnamiger Sohn dort
geboren war, den Titel eines Prinzen von Wales. Schottland behauptete
seine Unabhängigkeit. So thatkräftig auch Heinrich III. die Rechte der
Krone wahrte, schließlich sah er sich infolge der hohen Kosten, welche seine
Kriege verursachten, doch gezwungen, die Magna charta zu bestätigen. Er
erweiterte sie dahin, daß dem Parlament das Bewilligungsrecht,.drückender
Steuern" oder Taxen eingeräumt wurde. Es wurden nunmehr immer
Vertreter des niederen Adels sowie der Grafschaften und Städte zugezogen.
Während der Regierung Eduards III. wurde das Parlament ständeweise
geschieden; im Oberhaus (House of Lords) saß der hohe Adel (Peers)
und die hohe Geistlichkeit, im Unterhaus (House of Commons), dessen Ver¬
handlungen ein „Sprecher" leitete, die durch Wahl eingetretenen Mitglieder
aus den Städten und Grafschaften. Gleichzeitig bildete sich allmählich die
Selbstverwaltung (Seif government) aus; innerhalb der Grafschaften
und Gemeinden walteten von diesen gewählte, vom Staat bestätigte örtliche
Behörden (Sheriffs, Friedensrichter); da die betreffenden amtlichen Stellungen
als Ehrenämter galten, empfingen ihre Inhaber keine Gehälter.
Normannen Indessen war der schroffe Gegensatz, der einst Angelsachsen und Nor-
und Angelsachsen ^^neu auseinander hielt, geschwunden. Die Sprache der ersteren, mit
etn ° normannisch-franzöfiscken Ausdrücken reichlich versetzt, das Englische, wurde
um 1362 Staats- und Gerichtssprache. Nur am Hofe und in den Kreisen
der Großen hielt sich das Französische als Umgangssprache. Um die Zeit,
als der lange Krieg mit Frankreich begann, bildeten die Bewohner Englands
ein innerlich geeintes Volk. Die Erfolge, welche die englischen Waffen in
Frankreich davontrugen, hatten zur unmittelbaren Folge, daß im I. 1366 die
päpstliche Lehnsherrschaft aufgesagt wurde.
Das Haus Mit Genehmigung des Parlaments stürzte im I. 1399 Heinrich von
1399-1461 Lancaster, ein Enkel Eduards HI., König Richard II. und übernahm selbst
die Königswürde. Schonungslos wurden von ihm und seinem ersten Nach-
folger, Heinrich V., die Lollarden verfolgt, eine kirchliche Genossenschaft,
die sich vom Papsttum losgesagt hatte. Während der Regierung Heinrichs VI.,
der zweimal in Wahnsinn verfiel, machte sich Richard von Jork, der
Sproß eines Seitenzweiges des Königshauses, zum Reichsverweser (1454).