Full text: Neuere Geschichte von 1648 - 1888 (Teil 9)

§ 32. Der Krieg mit d. republ. Frankreich. — § 33. Der Franks. Friede rc. 213 
abgeschreckt waren, hatte Bismarck es durch seine unübertreffliche Staats¬ 
kunst verstanden, keinen Versuch, zu Frankreichs Gunsten zu vermitteln, 
wozu besonders England Neigung zeigte, aufkommen zu lassen. Doch 
hatte falsches Mitleid auf deutscher Seite eine Beschießung von Paris, 
die Moltke und Bismarck dringend wünschten, lange hintangehalten. 
Dadurch verzögerte sich der Fall der großen Festung. Am 29. Dezember 
wurde der Mont Avron (ö. v. Paris) genommen, seit dem 8. Januar 
die Stadt selbst beschossen. Immer drohender trat der Hunger auf. 
Endlich nach fünftägigen Verhandlungen kapitulierte Paris; die Kapitulation 
Besatzung wurde kriegsgefangen, alle Forts wurden übergeben, und 2s. Jan. wi. 
die Stadt zahlte 200 Millionen Fr. Kriegssteuer. Ein Waffenstillstand 
wurde bewilligt, in den jedoch Belfort nicht einbegriffen war. Kaiser 
Wilhelm steuerte durch Hergabe von Lebensmitteln der Hungersnot in 
Paris. Die nach Bordeaux berufene Nationalversammlung genehmigte 
trotz Gambettas Protest den am 26. Februar 1871 zwischen Bismarck 
und Thiers vereinbarten Vorfrieden. Kaiser Wilhelm I. hielt mit Kaiser 
glänzendem Gefolge an der Spitze von 30000 Mann durch den Triumph- ^Xmn 
bogen seinen Einzug in die bezwungene Riesenfestung. Paris^Marz 
§ 33. Der Frankfurter Friede und die Errichtung des neuen 
Deutschen Reiches. 
1. Der endgültige Friede wurde in Frankfurts. M. abge- Friede zu 
schlossen. Frankreich trat an Deutschland die altdeutschen Lande Elsaß- 
Lothringen mit Metz und Straßburg, doch ohne Belfort ab und zahlte 
5 Milliarden Fr. Kriegsentschädigung. Das deutsche Heer räumte 
entsprechend den Zahlungsraten staffelweise das eroberte Gebiet. Da 
Bismarck zu Gunsten eines dauernden Friedens es verschmähte, die 
Übermacht des Siegers zu Gunsten des deutschen Handels zu verwerten, 
so schloß er mit Frankreich zugleich mit dem Frieden einen Handels- Handelsvertrag 
vertrag auf der Grundlage der gegenseitigen „Meistbegünstigung". mtt 3Tanfret(^‘ 
2. Die Errichtung des neuen Deutschen Reichs. Der große Verdeutsche 
Krieg hatte dem nationalen Gedanken eine überwältigende Macht ge- ®m^5.anfe 
geben, vor dem aller alter Hader verstummte. Eine neue stolze Liebe 
zum großen, gemeinsamen Vaterlande einigte die deutschen Stämme und 
machte auch die süddeutschen Könige bereit, die lange versagten not¬ 
wendigen Opfer an ihrer Selbständigkeit zu bringen. Am 15. Nov. schlossen Die Vertrage 
Baden und Hessen die Verträge, durch die sie sich mit dem Norddeutschen "deutschen^ 
Bunde zu einem Deutschen vereinigten, am 23. Bayern und am 25. Staaten 
Württemberg, diese beiden Staaten unter Wahrung besonderer („Reservat"-)^ Bti87o.' 5l°ö’ 
Rechte. Am 9. Dez. wurden diese Verträge vom Norddeutschen Reichs¬ 
tage, dann auch von den süddeutschen Landtagen angenommen. Um das
	        
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