Full text: Geschichte der Neuzeit seit dem Jahre 1648 (Teil 5)

212 
jedes Jahr veranschlagt und 
auf den Reichshaushalts-Etat 
gebracht werden. Dieser wird 
vor Beginn des Etatsjahres 
durch ein Gesetz festgestellt. 
In Fällen eines auherordent- 
lichen Bedürfnisses kann im 
Wege der Reichsgesetzgebung 
die Aufnahme einer Anleihe 
erfolgen1). 
jedes Jahr im voraus ver- 
anschlagt und auf den Staats- 
haushalts-Etat gebracht wer- 
den. Dieser wird jährlich 
durch ein Gesetz festgestellt. 
Die Aufnahme von Anleihen für 
die Staatskasse finden nur auf 
Grund eines Gesetzes statt. 
V. Preußisches und preußisch-deutsches Heerwesen. 
1. Wehrpflicht. 
Jeder Deutsche ist vom vollendeten 17. bis zum voll¬ 
endeten 45. Jahre wehrpflichtig und kann sich in Aus- 
Übung dieser Pflicht nicht vertreten lassen. 
Die Wehrpflicht ist eine doppelte: 1. Dienstpflicht, 
2. Landsturmpflicht. 
1. Die Dienstpflicht, die mit dem Kalenderjahre, in welchem 
das 20. Lebensjahr vollendet wird, beginnt, wird erfüllt int 
stehenden Heere (7 Jahre) und in der Landwehr (bis zum 
31. März des Jahres, in dem das 39. Lebensjahr vollendet wird). 
2. Die Land stürmpfli cht. Ihr unterliegen alle Wehr- 
waren und Schaumwein erhoben werden; außerdem kommen dem Reiche einige 
Stempelsteuern und die Überschüsse aus manchen Zweigen der Reichsver- 
waltung, namentlich der Post und Telegraphie sowie der Eisenbahnen irrt 
Reichslande zugute. Genügen diese Einnahmen nicht, so wird der Fehlbetrag durch 
die den Einzelstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung auferlegten Matrikula r- 
beiträge oder durch Anleihen gedeckt. Eine direkte Reichssteuer wird nicht er- 
hoben. — Der Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1910 ist auf 2660 
Mill. M festgestellt; darunter an fortdauernden Ausgaben auf 2311 Mill., von 
denen 709 auf Landheer und 158 auf Marine entfallen. Die Einnahmequellen 
Preußens sind vor allem die Domänen, Forsten, direkten Steuern, 
Bergwerke und Eisenbahnen. Der Staatshaushalts-Etat im Rechnungsjahre 
1908 schloß mit 31/3 Milliarden Einnahmen und Ausgaben ab. 
i) Dies geschah zuerst 1875. Jetzt beträgt die Reichsschuld 4y4 Milliarden. 
In Preußen machte die Eesamtschuld 1875 etwa 950 Mill. aus; seitdem stieg sie 
besonders durch die Eisenbahnerwerbungen auf mehr als 7 Milliarden. Der Aktivbesitz 
beträgt aber allein an Eisenbahnen 91/2 Milliarden; Preußen könnte also sofort 
schuldenfrei sein, ohne seinen Besitz an Domänen, Forsten und Bergwerken anzu- 
greifen.;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.