52 Friedrich der Große. § 67
auf die Festung ilüstrin bringen, roo er nach einiger Zeit als jüngster
Auskultator auf ber Kriegs- unb Domänenkammer arbeitete.
Die schwere Trübsal läuterte Friebrichs Charakter. Er gewöhnte sich
an georbnete, strenge Tätigkeit unb lernte bie Notwenbigkeit
unb ben Gegen ber väterlichen Lanbesverwaltung aus vielen Einzel-
heiten kennen. Seine Auffassung bes Herrscherberufs vertiefte sich;
er gewann auch für bas Heerwesen Neigung unb entwarf einen „Plan
wegen bes commercii nach Schlesien". In sein Wesen kam aber ein
herber, menschenverachtenber Zug, namentlich nach ber ihm auf-
Heirat gebrungenen Ehe mit ber Prinzessin Elisabeth von Braun-
schweig-Bevern (1733). Auf bem ihm vom Vater geschenkten
Rheinsberg Schlosse Nheinsberg bei Ruppin verlebte ber Kronprinz bann eine
Reihe froher Jahre als Oberst in Beschäftigung mit militärischen
Übungen, mit philosophischen unb geschichtlichen Stubien sowie mit
Musik; babet pflog er ungezwungenen Verkehr mit geistvollen
Freunben unb stanb mit Voltaire in regem Briefwechsel. Das
Verhältnis zum Vater, bessen Wirksamkeit im allgemeinen wie im
einzelnen, z. B. in Litauen, er nun immer mehr würbigen lernte,
blieb ungetrübt.
2. Friedrichs Regierungsantritt. Der erste und der
zweite Schlesische Krieg; der Österreichische Erbsolgekrieg.
» Als Friebrich 1740 (31. Mai) ben Thron bestiegen hatte, trat er
burchaus als Selbstherrscher auf, zeigte sich aber von vornherein
nur auf bas Wohl bes Lanbes bebacht unb sparsam. Die Riesen¬
garbe löste er auf — „lange Kerls" kaufte er inbes auch ferner noch —
unb belebte bie Akabemie ber Wissenschaften neu, so baß sie balb be-
beutenbe Gelehrte, wie ben größten bamaligen Mathematiker unb
Physiker, Euler, zu ihren Mitgliebern zählte. Zur Hebung ber
Inbustrie würbe ein Hanbels- unb Gewerbemini st erium er¬
richtet. Die Zeitungen burften fortan auch über Staatsangelegen¬
heiten sich frei äußern.
Der Tob Karls VI. 1740 mußte für Österreich folgenschwer
werben; benn auf bie Bürgschaft ber pragmatischen Sanktion,
?esta°i?4o' vermöge beren bie tatkräftige M a r t gJX^4JUlbi, 1740—1780, bie
ws «so Regierung antrat, war kein Verlaß. Frankreich hatte sie „mibe-
schabet ber Rechte Dritter" anerkannt. Karl Albert von Bayern
aber machte Erbansprüche geltenb als Gemahl ber ältesten Tochter
Josefs I., bessen jüngere Tochter August III. von Sachsen ge-