Full text: Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (Teil 5)

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Aus der Geschichte des Mittelalters. 
stand allein dem Könige zu, der es an Bischöfe und Fürsten verlieh. 
Das Marktkreuz mit dem Schwerte, dem Symbol der königlichen Gerichts¬ 
gewalt, wurde aufgerichtet und im Namen des Königs für den Markt¬ 
frieden gesorgt. (Roland.) 
Aus manchen Anzeichen läßt sich schließen, daß im 12. Jahrhundert, 
als die großen Rodungen im Urwalde aufgehört hatten, das offene Land 
einen Überschuß an Bevölkerung hervorbrachte, den es nicht mehr zu 
ernähren vermochte. Dieser floß teils nach dem Koloniallande im Osten 
ab, teils drängte er sich in die Städte, und zwar um so mehr, je größer 
die Vorteile waren, die das Leben innerhalb ihres Weichbildes gewährte. 
Die starke Bewegung, die in der Zeit der Kreuzzüge die abendländischen 
Völker ergriff, belebte den Handelsverkehr, der sich seiner ganzen 
Natur nach geschlossenen Mittelpunkten zuwendete. Die Eroberung und 
Besiedlung des ostelbischen Landes eröffnete nicht nur die ge¬ 
wonnenen Gebiete selber, sondern auch ihr Hinterland dem Handel. Zu¬ 
gleich lag in den Einnahmen, die dem Grundherrn aus den Markt- und 
Gerichtsgefällen sowie aus der Überlassung des Grund und Bodens au 
die Ansiedler erwuchsen, für die Fürsten selber ein starker Anreiz, städtische 
Niederlassungen in jeder Weise zu begünstigen. (Über ihre Anlage ver¬ 
gleiche den Abschnitt über die Kolonisation Schlesiens.) 
Die Bürgerschaft. Freie und Unfreie, Grundeigentümer und 
Pächter, Kaufleute, Handwerker und Ackerbauer bildeten die Bewohner 
der Stadt, Freie und Unfreie zogen zu. Nicht ohne weiteres wurde der 
Hörige seiner bisherigen Verpflichtung gegen seinen Herrn ledig, sondern 
erst wenn es dieser unterließ, binnen Jahr und Tag seine Ansprüche ^gegen 
ihn geltend zu machen. Dieser Vorzug, der durch das Sprichwort: „Stadt- 
lust macht frei" ausgedrückt wird, übte eine große Anziehungskraft auf 
die hörige Bevölkerung des offenen Landes aus. Auch kam es vor, daß 
sich Landbewohner das Bürgerrecht verschafften, um die mit ihm ver¬ 
bundenen Freiheiten zu genießen, ohne ihren Wohnsitz auf dem Lande 
aufzugeben. Es sind dies die sogenannten „Pfahlbürger". Innerhalb 
der Stadt erhob sich eine bestimmte Gruppe von Bürgern über die 
übrigen, „die Patrizier". Es waren im wesentlichen die reichen Ein¬ 
wohner, später jedoch auch andere, da die Familien, die zn diesem Kreise 
gerechnet wurden, danach strebten, sich abzuschließen. Sie brachten das 
Recht an sich, daß die Ratsstellen nur mit ihren Mitgliedern be¬ 
setzt wurden. 
Nach ihrer Berufstätigkeit waren die Bürger der Stadt in (Kauf- 
manns-) Gilden und (Handwerker-) Innungen (Zünfte) gegliedert, fest¬ 
geschlossene Körperschaften, die ihre Mitglieder kräftig schützten. Der 
Grund dieser Einrichtung ist im wirtschaftlichen Leben der Städte zu 
suchen. Jede Stadt strebte danach, mit ihrem Gebiete wie in Recht 
und Verwaltung, so auch wirtschaftlich ein abgeschlossenes Ganzes zu 
bilden (Stadtwirtschaft). Es mußten darum alle Produktionszweige
	        
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