Full text: Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbesondere der preußisch-deutschen Geschichte seit 1648 (Teil 6)

Der Deutsch-französische Krieg. 
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tümer Schleswig und Holstein wurden dem preußischen Staats- 
gebiet einverleibt, das hierdurch auf 348600 qkm mit 23 Millionen 
Einwohnern wuchs. Sachsen und die übrigen norddeutschen Staaten, 
auch Hesseu-Darrnstadt mit seinem nördlichen Teile (Oberhessen) traten 
dem Norddeutschen Bunde unter Preußens Führung bei. 
Den süddeutschen Staaten wurden Kriegskontributionen auferlegt 
und zwischen ihnen und Preußen ein zunächst geheim gehaltenes Schutz- 
und Trutzbündnis geschlossen. Beide Teile gewährleisteten einander die 
Unversehrtheit ihrer Gebiete und verpflichteten sich, im Falle eines Krieges 
ihre volle Kriegsmacht zu diesem Zwecke einander zur Verfügung zu stellen. 
Der Oberbefehl wurde dem Könige von Preußen übertragen. 
Der Konflikt der Regierung und des Abgeordnetenhauses in Preußen 
lebte nach dem Kriege nicht wieder auf, da aus den Wahlen, die während 
des Feldzuges stattgefunden hatten, die gemäßigten Parteien verstärkt her- 
vorgegangen waren. Als die Regierung für ihre ohne Staatshaushalt- 
gesetz geführte Verwaltung Indemnität beantragte und das Abgeordneten- 
haus sie bewilligte, wurde der langjährige Konflikt zum Abschluß gebracht. 
Der Norddeutsche Bund, dessen Verfassung nach Beratung mit 
den verbündeten Regierungen und dem Reichstage des Norddeutschen 
Bundes am 24. Juni 1867 verkündigt wurde, umfaßte Preußen und die 
20 norddeutschen Staaten. Das Präsidium stand dem Könige von 
Preußen zu, der das Recht hatte, Krieg und Frieden, Bündnisse 
und Verträge mit fremden Staaten zu schließen. Er war oberster 
Bundesfeldherr über das gesamte Kriegsheer des Bundes und die 
Marine. Die Gesetzgebung wurde durch den Bundesrat und den 
Reichstag ausgeübt. Der Bundesrat bestand aus den Vertretern der 
Mitglieder des Bundes, der Reichstag aus Abgeordneten, die durch 
allgemeine, geheime, direkte Wahl gewählt wurden. Die Angelegenheiten, 
die der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Bundes unterlagen, waren 
genau bestimmt. Im Jahre 1867 trat der Reichstag zum ersten Male 
zusammen, und es begann eine fruchtbare Zeit gemeinsamer Gesetzgebung. 
Im Jahre 1868 mußte der Deutsche Zollverein mit den süddent- 
sehen Staaten erneuert werden. Eine Anzahl Abgeordneter aus Süddeutsch- 
lernt) vereinigte sich mit dem Norddeutschen Reichstage zum Zollparla- 
ment, aus dessen Beratungen der neue Vertrag hervorging. In dieser 
ersten gemeinsamen politischen Arbeit von Süd- und Norddeutschen fand 
das brüderliche Gefühl der Zusammengehörigkeit, das in dem deutschen 
Volke trotz der augenblicklichen Trennung lebte, einen lebhaften Ausdruck. 
Der Deutsch-französische Krieg (1870—1871). 
§ 110. Ursache und Anlaß. Nur die Zersplitterung Deutschlands 
im 17. Jahrhundert hatte dem Könige Ludwig XIV. die Gelegenheit ge¬ 
boten, die Grenzen Frankreichs auf Kosten des deutschen Gebietes aus- 
zudehnen. Die beginnende Einigung Deutschlands unter Führung
	        
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