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Er wurde Consul auf 10 Jahre; 
Diktator, Volkstribun, Censor (praefectus morum), Oberpontiser, 
Imperator auf Lebenszeit (Imperator C. Julius Caesar). 
Durch diese Aemter wurde ihm rechtlich die Alleinherrschaft übertragen, 
die er tatsächlich durch seine Siege erworben hatte. 
Als Imperator hatte er: 
1. Unbedingten Oberbefehl über das Heer. 
2. Höchste richterliche und administrative Gewalt. 
3. Unbedingte Verfügung über die Finanzen. 
Er benutzte seine Gewalt nicht zu Proskriptionen wie Sulla. (Vgl. 
Octavianus und Antonius §. 50.) 
Durch allgemeine Amnestie versöhnte er seine Gegner (er ließ 
die Bildsäule des Pompejus wieder aufrichten) und verhinderte weiteres 
Blutvergießen. _ 
Durch Geldgeschenke belohnte er seine (Soldaten. (Jeder 2000 
^ena2)urch Feste und Spiele tröstete er das Volk über den Verlust 
der Freiheit. . . 
(Speisung des Volkes an 22,000 Tischen. — 400 Löwen und eine 
Giraffe bei den Tierkämpfen, Seegefechte, Schlachtdarstellung zwischen 
je 500 Mann, 300 Reitern und 20 Elefanten.) 
Reform en. 
Da er tiefer als irgend ein Anderer das Wesen des States und 
die Natur seines Volkes durchschaute, fand er die richtigen Formen für 
das neue römisch-griechische Weltreich" (wie Alerander für das makedo- 
nifch-griechisch-orientalifche) „und fristete dadurch dem todtkranken State 
noch auf 500 Jahre das Leben": L r t t ,, 
Die republikanischen Regirungsgewalten Keß er bestehen, ordnete ste 
aber dem Willen des Alleinherrschers unter: 
I. Comitien: — Bestätigung seiner Einrichtungen. 
Wahl der von ihm empfohlenen Kandidaten 
II. Senat: — Statsrat des Monarchen, welcher die letzte Entscheidung 
sich vorbehielt. (Senatoren auf 900 vermehrt.) 
III. Beamten: — Ausführung des monarchischen Willens. 
Die Zahl der einzelnen Beamten wurde vermehrt. 
IV Gerichtswesen: — Cäsar oberste Instanz. 
1. Veto gegen jedes Urteil der Geschworenen (diese aus Senatoren 
und Rittern). _ f , 
2. „Mit großer Treue und angestrengtestem Fleiß untersuchte er 
jeden Rechtsfall." , 
3. Parteileidenschaften hörten auf, das Urteil zu beeinflussen.
	        
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