Full text: Allgemeine Weltgeschichte

Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfnssungszustände im 7. u. 6. Jahrh. 51 
außen durch glückliche Kämpfe seinen Besitz im Peloponnes erweitert hatte. 
In einem Kriege leistete es Sparta so heftigen Widerstand, daß die 
Spartaner auf bie Eroberung von Argos verzichten mußten. Während 
sich die anderen Staaten des Peloponnes an Sparta anschlössen und sich veI ®p„ne„ 
zu gemeinsamem Handeln in auswärtigen Angelegenheiten zum pelopon-mche Bund, 
nesischen Bunde unter Spartas Oberbefehl vereinigten, blieb Argos 
auch in der Folgezeit stets eine Feindin Spartas. An der Spitze einer 
Kriegsmannschaft, die auf 200000 Mann gebracht werden konnte, er- 
hoben die Spartaner den Anspruch auf die Oberleitung (Hegemonie) von 
ganz Hellas. 
Die Entwicklung der wirtFchaftlichen und Verfciffungszuffcinde 
im 7. und 6. Jahrhundert. HdelsherrFchaft und Cyrannis. 
§ 42, Gegenüber dem Königtum gewann allmählich in den ein- Adcls- 
zelnen Staaten Griechenlands der Adel größere Macht. Er riß immer 
mehr Befuguiffe des Königs an sich und beseitigte zuletzt das König- 
tum oder beschränkte es auf rein priesterliche Befugnisse1). So trat in 
den meisten Staaten an die Stelle der Monarchie die Adelsherrschaft, 
nur in Staaten, die auf einer einfachen Stufe der wirtschaftlichen Ent- 
Wicklung stehen blieben, wie in Lakonien, Ätolien, Epirus und Macedo- 
rtiert blieb das Königtum bestehen. 
Für das Volk war diese Verfassungsänderung nicht günstig. Hatte 
das Königtum naturgemäß über deu Ständen und deren Interessen 
gestanden, so bildete die Aristokratie eine Klasse, die den Besitz der 
politischen Macht nur zu leicht ganz in den Dienst des Klassen- 
interesses stellte. Dazu kam, daß die Rechtsprechung in der Hand 
des Adels, zumal bei dem Mangel schriftlicher Aufzeichnung des Rechts, 
zu schweren Mißbräuchen, zur Beugung des Rechts im Interesse der Adels¬ 
klasse führte. Dieser Willkür seitens des Adels wagte der kleinere Mann 
um so weniger entgegenzutreten, als er wirtschaftlich vielfach ganz von 
dem besitzenden Adel abhängig war. Als der in das Leben jedes Staates 
fo einschneidende Vorgang im 7. Jahrhundert sich auch in Griechenland 
vollzog, daß an die Stelle der Natural- die Geldwirtschast trat, da 
bildete das Geld in der Hand des Adels eine Macht, die er dem bei ihm unter- 
leihenden Kleinbauern gegenüber rücksichtslos gebrauchen konnte. Leicht Ortschaft-* 
kam ein Bauer ganz in die Abhängigkeit des Schuldherrn, zumal da der lich 
Zinsfuß sehr hoch war — ein Satz bis zu 20 Prozent galt nicht als Schwachen, 
übertrieben hoch — und der Schuldner nicht allein mit seinem Hab und 
Gut sondern auch persönlich und mit seiner Familie hastbar war. Wie 
gefährlich war es also sür solch einen kleinen Mann, dem Adel entgegen- 
3) Vgl. den Namen ßaodevg z. B. in Slq-/wv ßaouevs und die Bezeichnung 
rex sacrificulus in Rom. 
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