Full text: Lehrbuch der Geschichte für die oberen Klassen höherer Lehranstalten

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und sonst vertrat, wie andererseits der Klient seinem Herrn in jeder 
Verlegenheit nach Kräften beizustehen verpflichtet war. Sie trieben 
gewöhnlich ein Gewerbe, hielten einen Kramladen oder waren Erbpächter 
aus den Gütern der patrizischen Familie. Von größerer Bedeutung 
waren die Plebejer, die meist aus dem Land wohnten als sreie, zum 
Teil wohlhabende Landbebauer. Sie hatten nur die Staatslasten mit- 
zutragen, Kriegsdienst und Steuer; aber sie hatten keinen Zutritt zu 
den Ämtern, vielleicht kein Wahlrecht, keinen Anteil am Gemeindeland 
(f. ii.) und an der römischen Staatsreligion. (Ob sie aus den Be- 
wohnern der unterworfenen Nachbarstädte, die vertragsmäßig in die 
Staatsgemeinde aufgenommen wurden, hervorgingen — vergl. die 
Periöken — oder aus den Klienten und der zahlreichen nichtbürgerlichen 
Jnsaßenschaft Roms, ist zweifelhaft). 
b. Servius Tullius ging nun, ähnlich wie kurz zuvor Solou in 
Athen, daraus aus, den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern 
dadurch zu mildern, daß er das Vermögen zum Maßstab der bürger- 
lichen Rechte machte (Timokratie). 1) Er teilte das ganze römische 
Gebiet in Distrikte oder Regionen, tribus (4 städtische und 26 länd¬ 
liche), die wohl Patrizier und Plebejer umfaßten und in denen jeden- 
salls die Plebejer als der zahlreichere Teil den Ausschlag gaben. 
2) Wichtiger war, daß nun die gesamte Bevölkerung nach dem Ver- 
mögen in süns Klassen und 193 Centnrien oder Hundertschaften geteilt 
wurde, wonach sich der Heerdienst und die Rechte im Staat richteten. 
Dabei wurde den Patriziern als den Reicheren zunächst ihre bevor- 
zugte Stellung gelassen, da die erste Klasse mit den Rittern zusammen 
die Mehrheit hatte, und doch war es den Plebejern möglich gemacht, 
nach und nach größere Rechte im Staate zu erlangen. Zur ersten 
Klasse gehörten nämlich 80 Centnrien (mit einem Vermögen von 
mindestens 100 Minen — 100000 Aß = ca. 6850 Mark), die zweite, 
dritte und vierte Klasse (die s/4, 4/2, */4 von jenem Vermögen zum 
mindesten besaß) je 20 Centnrien, zur fünften (mit 12l/2 Mitten 
= ca. 860 Mark) 30 Centnrien. Dazu kamen 18 Rittercenturien 
aus den angesehensten und vermöglichsten Grundbesitzern, 4 Cen- 
turiert der Werkleute und Musikanten und 1 Centurie derer, die den 
niedersten Vermögensbetrag nicht erreichten. Nach diesen Centnrien 
stimmte das Gesamtvolk (in den Centnriatkomitien) ab. Zunächst 
hatte aber die Einteilung eine militärische Bedeutung. Die Ritter 
dienten als Reiter (Ritter und Reiter ist im Lateinischen ein Wort, 
wie auch im Deutschen ursprünglich). Die süns Klassen stellten das 
Fußvolk, die erste die Schwerbewaffneten, die anderen mit unvoll- 
ständigerer Ausrüstung. Das Vermögen wurde alle 5 Jahre aus dem 
Marsfeld durch eine Zählung und Schätzung des Volkes (Census) fest- 
gestellt. Wer den niedersten Betrag nicht hatte — Proletarier oder „nach 
dem Kops Geschätzte" (capite censi) nannte man diese — war frei vom 
Kriegsdienst, aber auch völlig rechtlos; nur als Ersatzmänner konnten 
sie im Notfall mit den Waffen der Verwundeten oder Gefallenen eintreten. 
Der volksfreundliche Servius fand zuletzt durch seinen von des 
Königs eigener Tochter aufgereizten Schwiegersohn einen schrecklichen 
Tod. 7) Tarquinius Superbus (534—510) herrschte im Innern, 
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