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recht der Gutsherren oder das Verbot erwähnt, das vielfach auf den Bauern 
lag, ihr Korn selbst mahlen, ihr Brot selbst backen zu dürfen, weil Mühle und 
Backofen zu den Rechten des Herrn gehörten: so waren die Bauern genötigt, 
ihre Frucht oft in weit entfernte Mühlen auf abscheulichen Wegen zu 
führen, dort es zwei, drei Tage an der Tür stehen zu lassen, sich schlechtes 
Mehl, verbranntes oder nicht durchgebackenes Brot geben zu lassen u. dgl. — 
Alle diese Lasten fielen auf Grund der Beschlüsse der Augustnacht von 1789 
(S. 227). Es hat guten Grund, wenn einer der besten und einsichtigsten 
Männer unter den Gegnern der Revolution schon 1796 schrieb: „Die 
Bauern und sie allein haben ungeheure Vorteile durch die Revolution ge- 
wonnen." Durch den Verkauf der Güter der Kirche und des ausgewanderten 
Adels mehrte sich die Zahl der kleinen bäuerlichen Grundbesitzer bedeutend. 
Und auf dem Besitz lasteten keine Fronden, kein Jagdrecht, keine Abgaben 
und Zehnten mehr. So konnte der Landbau, zumal nachdem dieSchreckens- 
zeit mit ihren despotischen Maßregeln vorbei war, einen ungeahnten Auf- 
schwung nehmen. — Die Industrie wurde gleichfalls von vielen Hem- 
mungen befreit; aber die inneren Zustände des Landes ließen keine Hebung 
zu; erst später konnte ihr Verfall überwunden werden. Ebenso forderte 
der Handel größere Sicherheit und einen gesicherteren Kredit, als in den 
Jahren der Revolution zu finden war. 
c. Die Revolution und die Kirche. Daß die Revolution der katho- 
tischen Kirche, ja dem Christentum sich feindlich zeigte, ist oben dargelegt 
worden. Hier soll zusammengestellt werden, wie sich das Verhältnis der 
Revolution zur Kirche gestaltete. 1) Zuerst kehrte man sich gegen das 
Eigentum der Kirche. Die Zehnten wurden aufgehoben (4./5. August 
1789). Dann stellte der Bischof von Autuu, Talleyrand, der spätere Staats- 
mann, den Antrag, das gesamte Kirchengut für Nationaleigentum zu 
erklären. Man beschloß denn auch aus diese Weise der Finanznot abzu- 
helfen und den Geistlichen dafür staatliche Besoldungen auszusetzen. 2) Noch 
verhängnisvoller war der Beschluß (S. 228), der Geistlichkeit eine „bür- 
gerliche Verfassung" (Constitution civile) zu geben (Juli 1790) und 
so eine von Rom getrennte Kirche zu schaffen, deren Diener vom Staat be¬ 
soldete Staatsbeamte sein sollten, die Pfarrer von den Bürgern der Gemein- 
den, die Bischöfe von den Departementsbehörden gewählt. Durch diese Ver- 
fassung, die der Papst verwerfen mußte, und auf die die Geistlichen schwören 
sollten, wurde ein unerbittlicher Krieg mit der katholischen Kirche eröffnet, 
durch den die Revolution sich selbst den schwersten Schaden zufügte. 130 
von 134 Bischöfen, etwa 46 000 von 70 000 Geistlichen verweigerten den 
Eid und wurden immer heftigerer Verfolgung ausgesetzt. Im Mai und 
August 1792 wurde die Deportation der „unbeeidigten" Priester beschlossen, 
der alle verfallen sollten, die nicht binnen vierzehn Tagen das Reich ver- 
lassen würden. Hunderte von Priestern wurden massakriert oder guillotiniert, 
etwa 40 000 flüchteten sich ins Ausland. Aber die „beeidigten" oder „kon- 
stitutionellen" Priester gewannen darum das Vertrauen des katholischen 
Volkes nicht, und auch die revolutionären Machthaber hatten vor ihrem 
Machwerk, der konstitutionellen Kirche, keinerlei Achtung. — Die gesetz¬ 
gebende Versammlung löste auch die Klöster, die Mönchs- und Nonnen- 
orden auf und bemächtigte sich ihrer Güter. — 3) Unter dem National¬ 
konvent wurde nicht nur der Kampf gegen den Klerus fortgesetzt, es begann 
jetzt der offene Kampf gegen das Christentum, auch gegen die kon-
	        
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