Full text: Leitfaden für den Unterricht in der neueren Geschichte (Teil 3)

Die Reformation bei den romanischen Völkern zc. 21 
3. Das Tridentiner Konzil nur einen sehr teilweisen Erfolg 25 
haben. Zuerst 1542 und dann wieder 1544 (Frieden von Crespy) "JJJjf1 
ausgeschrieben, aber erst Ende 1545 eröffnet, nahm es die verheißene 
Reform der Kirche eigentlich gar nicht in Angriff, sondern begnügte 1563- 
sich mit der Verdammung des Protestantismus und der erneuten 
Bekräftigung des katholischen Dogmas, wurde zudem 1547 aus Furcht 
vor Karls V. Übermacht nach Bologna verlegt (ein Teil blieb in 
Trient) und 1549 geschlossen. Erst 1551 wurde es unter Teilnahme 
protestantischer Bevollmächtigter (§ 20) wieder eröffnet und setzte die 
Formulierung der nngeänderten katholischen Lehre fort, wobei der 
Widerruf der anfänglichen Bewilligung des Laienkelchs die Entfernung 
der Protestanten zur Folge hatte. Beim Anmarsch Moritz' von Sachsen 
1552 (§ 21) löste es sich auf. Alle Bemühungen Papst Pauls IV. 
(Earaffa), den Organisator der römischen Inquisition und Schöpser 
des Index librorum prohibitorum, *) zur Fortsetzung zu vermögen, 
blieben vergeblich. Erst der wachsende Unwille der katholischen Fürsten 
nötigte im Januar 1562 Pius IV. dazu. Nach anfänglichen heftigen 
Kämpfen, welche die, namentlich durch Spanier und Franzosen er¬ 
hobenen, reformatorischen Forderungen veranlagten und die zeitweise 
einen weitern Zerfall der Kirche drohten, gelang es der päpstlichen 
Kurie durch eine Verständigung mit den katholischen Höfen die Ber- 
sammlnng ihrem Willen zu unterwerfen und zur Annahme ihrer 
Propositionen zu vermögen: im Dezember 1563 endete das Konzil, 
nachdem es durch die Abstellung mancher Übelstände, die neue For¬ 
mulierung des katholischen Dogmas und eine die Autorität des Papstes 
sichernde und stärkende straffere Gestaltung der Verfassung immerhin 
eine Neubelebung und Kräftigung der Kirche bewirkt, zugleich aber 
durch die förmliche Verdammung aller Andersgläubigen jeden Aus- 
gleich mit der Reformation unmöglich gemacht hatte. Während feine 
dogmatischen Beschlüsse in allen katholischen Staaten anerkannt wurden, 
ließen von den die staatlichen Verhältnisse betreffenden Resormations- 
artikeln die mächtigeren katholischen Staaten nur die ihnen genehmen 
in Kraft treten. Beide aber, die katholischen Staaten und die Kirche, 
verbanden sich zu erneutem, heftigerem Ansturm gegen die Re- 
sormation, wobei die Leitung und erfolgreichste Mitwirkung dem Der 
vornehmlich zu diesem Zwecke gestifteten Jesuitenorden zufiel. 32n"* 
*) Auf den auch das eine Reform der Kirche befürwortende Kardinals- 
gutachten (§ 24) von 1537 gesetzt wurde!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.