Die Reformation bei den romanischen Völkern zc. 21
3. Das Tridentiner Konzil nur einen sehr teilweisen Erfolg 25
haben. Zuerst 1542 und dann wieder 1544 (Frieden von Crespy) "JJJjf1
ausgeschrieben, aber erst Ende 1545 eröffnet, nahm es die verheißene
Reform der Kirche eigentlich gar nicht in Angriff, sondern begnügte 1563-
sich mit der Verdammung des Protestantismus und der erneuten
Bekräftigung des katholischen Dogmas, wurde zudem 1547 aus Furcht
vor Karls V. Übermacht nach Bologna verlegt (ein Teil blieb in
Trient) und 1549 geschlossen. Erst 1551 wurde es unter Teilnahme
protestantischer Bevollmächtigter (§ 20) wieder eröffnet und setzte die
Formulierung der nngeänderten katholischen Lehre fort, wobei der
Widerruf der anfänglichen Bewilligung des Laienkelchs die Entfernung
der Protestanten zur Folge hatte. Beim Anmarsch Moritz' von Sachsen
1552 (§ 21) löste es sich auf. Alle Bemühungen Papst Pauls IV.
(Earaffa), den Organisator der römischen Inquisition und Schöpser
des Index librorum prohibitorum, *) zur Fortsetzung zu vermögen,
blieben vergeblich. Erst der wachsende Unwille der katholischen Fürsten
nötigte im Januar 1562 Pius IV. dazu. Nach anfänglichen heftigen
Kämpfen, welche die, namentlich durch Spanier und Franzosen er¬
hobenen, reformatorischen Forderungen veranlagten und die zeitweise
einen weitern Zerfall der Kirche drohten, gelang es der päpstlichen
Kurie durch eine Verständigung mit den katholischen Höfen die Ber-
sammlnng ihrem Willen zu unterwerfen und zur Annahme ihrer
Propositionen zu vermögen: im Dezember 1563 endete das Konzil,
nachdem es durch die Abstellung mancher Übelstände, die neue For¬
mulierung des katholischen Dogmas und eine die Autorität des Papstes
sichernde und stärkende straffere Gestaltung der Verfassung immerhin
eine Neubelebung und Kräftigung der Kirche bewirkt, zugleich aber
durch die förmliche Verdammung aller Andersgläubigen jeden Aus-
gleich mit der Reformation unmöglich gemacht hatte. Während feine
dogmatischen Beschlüsse in allen katholischen Staaten anerkannt wurden,
ließen von den die staatlichen Verhältnisse betreffenden Resormations-
artikeln die mächtigeren katholischen Staaten nur die ihnen genehmen
in Kraft treten. Beide aber, die katholischen Staaten und die Kirche,
verbanden sich zu erneutem, heftigerem Ansturm gegen die Re-
sormation, wobei die Leitung und erfolgreichste Mitwirkung dem Der
vornehmlich zu diesem Zwecke gestifteten Jesuitenorden zufiel. 32n"*
*) Auf den auch das eine Reform der Kirche befürwortende Kardinals-
gutachten (§ 24) von 1537 gesetzt wurde!