Full text: Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit

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willigen wollen, Seine Chnrfürstl. Durchl. ungern vernommen und anders 
gewünscht. Weil aber Ihre Kayserl. Maj. dabey so fest bestanden, als 
ists darbey allerdings geblieben, und haben Ihre Kayserl. Maj. sich 
wegen Schlesien absonderlich resolvirt, wegen der Laußnitz aber mit 
Ihrer Chnrfürstl. Durchl. einen sonderbaren- Vertrag aufzeucht, mit dem 
es sein Bewenden hat. . . . 
So dann sollen und wollen Ihre Chnrfürstl. Durchl. mit erst an- 
geregter Kayserl. Reichs * Armada verhelften. daß auch den Catholischen 
im Reiche das Ihrige diesem Vortrag und Friedens-Schluß gemäß zum 
schleunigsten wiederum eiugeräumet werde, es möchten sich auch gleich die 
andern Augspurgischeu ConfessionMSerwanbten, Chursürsten und Stände 
zu diesem Accord bekennen und demselben gemäß verhalten oder nicht. 
Hingegen solle Ihre Kayserl. Maj. und die Catholischen mit ge- 
sammter Hand und Zuthat ebenmäßige Hülffs-Rettung und Wieder- 
erlanguug des Jhrigeu ieden Augspurgischeu Confessions-Verwandten, 
so viel ihm nach Ausweisung dieses Frieden-Schlusses gebühret, gedeyen 
und wiederfahren lassen. 
Jinmassen dann auch hiermit ausdrücklich bedingt worden, daß der 
Chnrfürstl. Durchl. zu Brandenburg, wann sie sich zu dieser Pacifica- 
tion verstehen und in allen bequehmen (. . .), die Anwartung und dar- 
über habende Belehnung an den Pommerischen Landen und sonsten aller- 
dings verbleiben, von Ihrer Kayserl. Maj. auch dieselbe dabey geschützt 
werden solle. 
Nicht allein aber wegen der Pommerischen Lande, sondern auch sonst 
in gemein soll man conjunctis viribus sich dahin bemühen, daß der 
Ober- und Nieder-Sächs. Crayß von fremden und insonderheit dem 
Schwedischen und andern darinn liegenden und diesem Friedens-Schluß 
sich nicht gemäß verhaltenden Kriegs-Volcke liberirt, solches vom Reichs- 
Boden abgeschafft, und da3 es nicht gutwillig weichen würde, mit zu- 
sammeugesetzter Macht darausgebracht, die Plätze, welche es besetzt, davon 
besreyt und ihren vorigen Herrn und denen sie vermöge dieses Frieden- 
Schlusses gehören, unweigerlich wiederum eingeräumt werden. 
Eben desgleichen soll auch im Westphälischen oder Nieder-Rheinischen 
Crayße und sonderlich an dem Weser-Strohm geschehen, damit auch von 
und aus denselben Orten dem Reiche in specie, auch Ihrer Kayserl. 
Maj. Erb-Königreich und Landen weiter keine Gefahr dahero zugezogen 
werden möge, sondern dieser Friede einem ieden seine Ruhe bringe. . . . 
Dann dieser Friede wird zu dem Ende gemacht, damit die werthe 
Tentsche Nation zu voriger Integrität, Tranquillität, Libertät und 
Sicherung reduciret, und die Rom. Kayserl. Majest. und dero hohes 
Ertz-Hanß, auch alle Churfürsten und Stände des Reichs, so nicht davon 
ausgenommen und sich darzn bekennen, ohne Unterscheid der Catholischen 
Religion und Augspurgischeu Confession zu den Ihrigen restituirt und 
darbey erhalten werden; so lange und viel auch, biß dasselbige zu Wercke 
gerichtet, soll nicht geruhet, noch geseyert werden. . . . 
2 besonderen. 3 wenn.
	        
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