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daß sie es wahrhaft gut meine, das Wohl ihrer Anbefohlnen beabsichtige,
nicht eignen Gewinn, noch ansgekrämerten Vorteil.
Zwischen Kopf. Hand und Fuß liegt das Herz; das muß nicht bloß
maschinenmäßig schlagen, es muß von Ehre gehoben werden. Dies wohl-
thnende Gefühl wird durch eine Bürgerehre am besten eingeflößt, wo die
Regierung die Regierten für ratsfähig in eigenen Sachen anerkennt,
sie nicht als ewige Unmündige in ewige Vormundschaft
nimmt. . . .
b.
Allgemeines üiirgcrrcAt.
Nur einer.fei Herr — der Staat; nur ihm, nur einem sei der
Staatseinwohner unterthan. Es gebe keine staatsbürgerlichen Pflichten
ohne staatsbürgerliche Rechte. Es höre jede Knechtschaft auf, sie heiße
Hörigkeit, Unterthänigkeit oder Leibeigenschaft. . . . Knechtschaft
macht gegen Herrschaftswechsel gleichgültig; Grundeigentum macht
streitkühn zur Verteidigung. Es ist des Hausbewohners Kampf gegen
den Einbrecher. Die Möglichkeit muß jeder vor sich sehn, Grundeigen-
tum zu erwerben, und noch im Leben, nicht erst im Tode, wo die Erde
doch ein Grab hergeben muß. Bürgerfreiheit macht gesund, froh und
glücklich. . . . Der Schweiß des Fröhners ist Fluch, der Schweiß des
Freien ist Segen; Freiheit hat Einöden belebt, Knechtschaft Lustgefilde
verödet.
c.
itciefistagc.
Stände sind nun einmal in der Welt und bleiben und machen das
Volk aus. Warum sollten sie nun auch nicht in einer wohlgetroffenen
Auslese das ganze Volk stellvertretend vorstellen und durch Erwählte ver¬
treten können? „Jeder weiß am besten, wo, wie und wann ihn der Schuh
drückt." Jeder Stand wird sein Bestes am besten kennen und seine
Besten, die das Gemeinwohl Wahrschauen mögen. Und alle Stände
vereint, werden doch wohl das Gemeinsame daraus auszumitteln imstande
sein? werden doch leicht einsehen können, was das Allwohl heischt? Und
von wem darf der Staat am besten Rat und That erwarten,
als von denen, die mit ihm stehen und fallen?
Die Reichsversammlung der Stände muß eine Sprechgemeinde
(Parlament) sein, nicht eine Taubstumm anstatt von Jaherren und Bei-
fallnickern; nicht eine Versammlung von Gutheißern, um dem Übel etwa
nur eine leidliche Gestalt zu geben. Kein Volk läßt sich bequemer und
sicherer regieren, als das, welches eine festgegründete volkstümliche Ver-