Full text: Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit

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Sobald Mir Ew. Majestät und die verbündeten Fürsten Ihre 
Willensmeinung kundgegeben haben, würde ich Meine' Regierung beans- 
tragen, das weitere zur Erzielung der entsprechenden Vereinbarungen 
einzuleiten. 
Ludwig. 
b. 
itdrcffc des Reichstages an König Mikkelm 
10. Dezember 1870. 
(Hahn, Kaiser Wilhelms Gedenkbuch.) 
Auf den Ruf Ew. Majestät hat das Volk um seine Führer sich 
geschart, und auf fremdem Boden verteidigt es mit Heldenkraft das 
frevelhaft herausgeforderte Vaterland. Ungemessene Opfer fordert der 
Krieg; aber der tiefe Schmerz über den Verlust der tapferen Söhne 
erschüttert nicht den entschlossenen Willen der Nation, welche nicht eher 
die Waffen ablegen wird, bis der Friede durch gesicherte Grenzen besser 
verbürgt ist gegen wiederkehrende Angriffe des eifersüchtigen Nachbarn. 
Dank den Siegen, zu denen Ew. Majestät die Heere Deutschlands 
in treuer Waffengenossenschast geführt hat, sieht die Nation der dauernden 
Einigung entgegen. 
Vereint mit den Fürsten Deutschlands naht der Norddeutsche Reichstag 
mit der Bitte, daß es Ew. Majestät gefallen möge, durch Annahme 
der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. 
Die deutsche Krone auf dem Haupte Ew. Majestät wird dem wieder 
aufgerichteten Reiche deutscher Nation Tage der Macht, des Friedens, 
der Wohlfahrt und der im Schutze der Gesetze gesicherten Freiheit 
eröffnen. 
Das Vaterland dankt dem Führer und dem ruhmreichen Heere, an 
dessen Spitze Ew. Majestät heute noch auf dem erkämpften Siegesfelde 
weilt. Unvergessen für immer werden der Nation die Hingebung und 
die Thaten ihrer Söhne bleiben. Möge dem Volke bald vergönnt sein, 
daß der ruhmgekrönte Kaiser der Nation den Frieden wiedergibt. Mächtig 
und siegreich hat sich das vereinte Deutschland im Kriege bewährt unter 
einem höchsten Feldherrn, mächtig und friedliebend wird das geeinigte 
Deutsche Reich unter seinem Kaiser sein. 
Eurer Königlichen Majestät 
alleruuterthänigste, treugehorsamste 
Der Reichstag des Norddeutschen Bundes. 
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