Full text: Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit

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dazu erfordert, So haben wir uns darauff dermassen erhaben, das wir 
sonder rhum mit den ersten 2 hieher fernen. 
.... Hiernmb und E. Kei. Ma. zu unterthenigster gehorsamnng 
uberreichen und ubergeben wir unser Pfarner, Prediger und ihrer leren, 
auch unsers glanbens bekentnus, was und welcher gestalt sie aus gründe 
Göttlicher heiliger schrifft inn nnsern landen, Fürstenthumern, Herschafften, 
Stetten und gebieten predigen, leren, halten und nnderrichtuug thun. 
Und sind gegen E. Kei. Maie., nnserm aller gnedigsten Herrn, wir 
inn aller unterthenigkeit erbottig, so die andern Chürfürsten, Fürsten und 
Stende dergleichen gezwisachte^ schriftliche Übergebung ihrer Meinung 
odder opinion inn Latein und dendfch itzt auch thun werden, das wir 
uns mit ihren liebden und ihnen gern von bequemen gleichmeffigen wegen 
underreden und derfelbigen, soviel der gleicheit nach immer müglich, ver- 
einigen wollen, damit unser beiderseits, als Parten,^ fchrifftlich fnrbringen 
und gebrechen zwischen uns selbst in lieb und gütigkeit gehandelt, und 
dieselben zwiespalden zu einer einigen waren Religion, wie wir alle 
unter einem Christo sein und streitten und Christum bekennen sollen, alles 
nach laut osftgemelts E. Kei.* Ma. ausschreibet und nach Göttlicher 
warheit, gesnrt mögen werden; Als wir denn auch Gott den Allmechtigen 
mit höchster demnt anrnffen und bitten wollen, sein Göttlich gnad dazu- 
verleihen. Amen. 
(Nachdem weiter von einem gemeinen, freien, christlichen Concilinm 
gesprochen worden ist, folgen die „Wickel des glanbens und der lere".) 
35. 
Die protestantischen Fürsten verweigern die Annahme 
des augsburgischen Neichsabschieden 
1530. 
(Aus einem „Bericht, Was dem Christlichen Glauben zu gut auff dem Reichstag zu Augspurg anno 
1530 gehandelt worden." Mit sonderbarer Kais. Majest. Freyheit.i Hortleder a.a.O. I, 60ff.) 
(Der Kurfürst von Brandenburg, welcher sich an den Verhandlungen 
lebhaft beteiligte, redete die Lutherischen Fürsten und Städte folgender- 
maßen an:) 
Die Kaiserliche Maiestet könne sich nicht gnngsam verwundern, daß 
sie2 dürffteu^ öffentlich fürgeben, sie weren also in ihren nichtigen Mahnen 
gegründet, daß sie gar nicht irren könten, und was bißher von ihnen ge- 
schehen, dasselbe were vielmehr anß Gottes geheiß, als anß ihrem selbst- 
eignem gntdüncken herkommen, Weil jederman wol sehe, daß ihre Prae- 
dicanten nichts neues ausf die Bahn gebracht, sondern gleichsam auß der 
Hell und von den Todten widererweckt hetten, was vor vielen Jahren 
2 sie waren mit unter den ersten auf dem Reichstage erschienen. 3 d. i. deutsch 
und lateinisch abgefaßte. 4 Parteien. 
1 Mit besonderer kais. Genehmigung. 2 die Protestanten. 3 wagten.
	        
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