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dazu erfordert, So haben wir uns darauff dermassen erhaben, das wir
sonder rhum mit den ersten 2 hieher fernen.
.... Hiernmb und E. Kei. Ma. zu unterthenigster gehorsamnng
uberreichen und ubergeben wir unser Pfarner, Prediger und ihrer leren,
auch unsers glanbens bekentnus, was und welcher gestalt sie aus gründe
Göttlicher heiliger schrifft inn nnsern landen, Fürstenthumern, Herschafften,
Stetten und gebieten predigen, leren, halten und nnderrichtuug thun.
Und sind gegen E. Kei. Maie., nnserm aller gnedigsten Herrn, wir
inn aller unterthenigkeit erbottig, so die andern Chürfürsten, Fürsten und
Stende dergleichen gezwisachte^ schriftliche Übergebung ihrer Meinung
odder opinion inn Latein und dendfch itzt auch thun werden, das wir
uns mit ihren liebden und ihnen gern von bequemen gleichmeffigen wegen
underreden und derfelbigen, soviel der gleicheit nach immer müglich, ver-
einigen wollen, damit unser beiderseits, als Parten,^ fchrifftlich fnrbringen
und gebrechen zwischen uns selbst in lieb und gütigkeit gehandelt, und
dieselben zwiespalden zu einer einigen waren Religion, wie wir alle
unter einem Christo sein und streitten und Christum bekennen sollen, alles
nach laut osftgemelts E. Kei.* Ma. ausschreibet und nach Göttlicher
warheit, gesnrt mögen werden; Als wir denn auch Gott den Allmechtigen
mit höchster demnt anrnffen und bitten wollen, sein Göttlich gnad dazu-
verleihen. Amen.
(Nachdem weiter von einem gemeinen, freien, christlichen Concilinm
gesprochen worden ist, folgen die „Wickel des glanbens und der lere".)
35.
Die protestantischen Fürsten verweigern die Annahme
des augsburgischen Neichsabschieden
1530.
(Aus einem „Bericht, Was dem Christlichen Glauben zu gut auff dem Reichstag zu Augspurg anno
1530 gehandelt worden." Mit sonderbarer Kais. Majest. Freyheit.i Hortleder a.a.O. I, 60ff.)
(Der Kurfürst von Brandenburg, welcher sich an den Verhandlungen
lebhaft beteiligte, redete die Lutherischen Fürsten und Städte folgender-
maßen an:)
Die Kaiserliche Maiestet könne sich nicht gnngsam verwundern, daß
sie2 dürffteu^ öffentlich fürgeben, sie weren also in ihren nichtigen Mahnen
gegründet, daß sie gar nicht irren könten, und was bißher von ihnen ge-
schehen, dasselbe were vielmehr anß Gottes geheiß, als anß ihrem selbst-
eignem gntdüncken herkommen, Weil jederman wol sehe, daß ihre Prae-
dicanten nichts neues ausf die Bahn gebracht, sondern gleichsam auß der
Hell und von den Todten widererweckt hetten, was vor vielen Jahren
2 sie waren mit unter den ersten auf dem Reichstage erschienen. 3 d. i. deutsch
und lateinisch abgefaßte. 4 Parteien.
1 Mit besonderer kais. Genehmigung. 2 die Protestanten. 3 wagten.