Vorwort.
Die Bestimmungen über den Unterricht an den Lehrer-
seminaren und Präparandenanstalten vom 1. Juli 1901 haben
die Lehrerbildung auf ein bedeutend höheres Niveau als vorher
gehoben, indem sie ihr eine Wissenschaftliche Grundlage gaben,
die Präparadenanstalten einheitlich gestalteten und den Lehr-
plan derselben in organische Verbindung mit dein des Seminars
setzten.
Als Aufgabe der Präparandenanstalt wird bezeichnet, das
in der Volksschule erworbene Wissen des Schülers zu vervoll-
ständigen, zu vertiefen und in inneren Zusammenhang zu bringen.
Daraus ergibt sich für den Geschichtsunterricht eine ein-
gehende Behandlung der deutschen und preußischen Geschichte,
die auch Rücksicht auf den ursächlichen Zusammenhang der Er-
eignisse nimmt, sowie eine Ergänzung der vaterländischen Ge-
schichte durch die Geschichte der alten Kulturvölker, besonders
der Griechen und Römer, soweit diese Bedeutung für das Ver¬
ständnis der politischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse
unserer Zeit hat.
Der Geschichtsunterricht der Präparandenanstalt hat deshalb
aus der äußeren Geschichte, besonders aus der unseres Vater-
landes, diejenigen Ereignisse auszuwählen, welche dauernde
Bedeutung für die Entwicklung der heutigen Zustände haben
und dazu beitragen, das Bestehende aus dem Gewordenen zu
begreifen. Aus demselben Grunde darf er an den sozialen
Einrichtungen und den kulturellen Verhältnissen der Vorzeit
nicht vorbeigehen, zumal ja das Verständnis des einen nicht
selten durch die Kenntnis des anderen erschlossen wird.
Damit wird von selbst die zweite Aufgabe des Geschichts-
Unterrichts erfüllt, echt vaterländische Gesinnung in den Herzen der