Full text: Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen

43 
Bald darauf erfolgte der erste Zusammenstofs mit den 
Germanen des Nordens, den Normannen, die berufen waren, 
so tief in die Geschichte des Mittelalters einzugreifen — 
als Staatengründer oder Eroberer in Nordfrankreich, Bri¬ 
tannien, Rufsland (als Varinger), Süditalien. 
Der Dänenkönig Gottfried dringt aus Jütland bis zur 
Elbe vor, 808, und unterjocht die mit Karl verbündeten 808 
Abodriten. Gegen ihn richtet sich ein glücklicher Zug 
Karls, des ältesten Sohnes Karls d. Gr., in das überelbische 
Land. Im Begriff, an der Spitze einer grofsen Land- und 
Seerüstung noch einmal das Frankenreich anzugreifen, fiel 
Gottfried 810, von seinen eigenen Dienstleuten erschlagen. 
Sein Neffe und Nachfolger Hemming schliefst Frieden. 
So stellen sich als Reichsgrenzen fest: Eider, Garigliano, 
Raab, Ebro — nach Umfang und innerer Organisation eine 
Herrschaft, wie sie seit dem Untergang der weströmischen 
nicht wieder erschienen war. Karl wird auch von ändern 
Königen und Fürsten als der erste der Christenheit, als Herr 
von Europa anerkannt. Diese seine zentrale Machtstellung 
und seine enge Verbindung mit der Kirche, deren Schirmherr 
und Vorkämpfer gegen die Ungläubigen er ist, führt zu der 
Idee eines Universalreiches als Abschlufs und Schlufsstein. 
So erfolgt Karls Kaiserkrönung zu Rom durch Papst 
Leo III. am Weihnachtstage 800 (nach damaliger Rechnung 800 
zugleich dem Anfang eines neuen Jahres und Jahrhunderts) 
unter dem Zuruf des Volkes: Carolo Augusto, a Deo coronato} 
magno et pacifico imperatori Romanorum vita et victoria. 
Germanische und romanische Völker bildeten nun ein Reich. 
Dies ist der Anfang der schicksalsvollen Verbindung der 
Deutschen mit Italien, des germanischen Königs mit der 
römischen Kirche. 
B. Staatsleben und Knltur nnter Karl d. Gr. 
I. Die Marken (limes), eroberte Grenzlande, zum Schutz 
des Reichs befestigt, wurden von einem Markgrafen (marchio, 
comes marchiae) regiert. So die Spanische, Britannische, 
Sächsische oder Dänische, die Thüringische Mark an der 
Saale, die Sorbische, Avarische oder Pannonische, Friaulsche. 
II. Der Staat Karls des Gr.: Sein grofsartiger Grund¬ 
gedanke ist die Begründung einer staatlich-kirchlichen Gemein-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.