Full text: Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen

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dichter und Popularphilosoph (unter den 7 Weisen), bei der 
Verbannung der Alkmäoniden beteiligt, durch Reiseerfahrungen 
gebildet, wird als erster Archont 594 mit der politischen 
Reform betraut. Dieselbe beginnt mit der Aufhebung der 
Gesetze Drakons (aufser den vofioi cpovixoi). Die 4 ionischen 
Phylen wurden beibehalten. Nachdem Solon durch die osiad/- 
&elcc (blofs Herabsetzung des Münzfufses um 27 pr. c. oder 
teilweise Schuldentilgung?), Milderung der Schuldgesetze und 
Feststellung eines Maximums von Grundbesitz die drückendste 
Not des Volkes beseitigt hatte, begann er, dem Versuch zur 
Tyrannis widerstehend, das Verfassungswerk, das die rechte 
Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks 
und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timo- 
kratie (aber nur in der Form des Grundbesitzes) mit demo¬ 
kratischer Grundlage, deren Grundgedanke war, jedem Bürger 
so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den 
Staat entspräche. Dies wurde der Anfang eines neuen poli¬ 
tischen Lebens für Athen. 
1. Bestandteile und Einteilung des Volks. 
a. Die Bürger (in der Blütezeit des Staates c. 20 000 
erwachsene). Das Bürgerrecht war bedingt durch die Ab¬ 
stammung aus der rechtmäfsigen Ehe eines Bürgers mit einer 
Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers 
mit einer Nichtbürgerin (vc&oi) durch Volksbeschlufs das 
Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr 
erschwert; in zwei Volksversammlungen wurden mindestens 
6000 Stimmen erfordert {drifxonoirjroi). 
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und private. 
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvpvctoict), die 
Privatturnplätze (nahaiGTQcti) standen unter Staatsaufsicht. 
Die Mündigkeit trat mit dem 18. Lebensjahre (Zcprißog) ein, durch 
Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das (pgarogixov 
ygaju/naTSiov, durch den Ephebeneid. Der Jüngling diente als 
ntginohog in den Besatzungen der Grenzfesten. Mit 20 Jahren 
wurden die Athener zu der Volksversammlung, mit 30 zu den 
Ämtern zugelassen. Teilweise oder völlige Entziehung des 
Bürgerrechtes {ärifiia) konnte wegen Unterlassung der pflicht- 
mäfsigen Zahlungen an den Staat eintreten. 
Die Bürgerschaft wurde in 4 Klassen im Anschlufs an
	        
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