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dichter und Popularphilosoph (unter den 7 Weisen), bei der
Verbannung der Alkmäoniden beteiligt, durch Reiseerfahrungen
gebildet, wird als erster Archont 594 mit der politischen
Reform betraut. Dieselbe beginnt mit der Aufhebung der
Gesetze Drakons (aufser den vofioi cpovixoi). Die 4 ionischen
Phylen wurden beibehalten. Nachdem Solon durch die osiad/-
&elcc (blofs Herabsetzung des Münzfufses um 27 pr. c. oder
teilweise Schuldentilgung?), Milderung der Schuldgesetze und
Feststellung eines Maximums von Grundbesitz die drückendste
Not des Volkes beseitigt hatte, begann er, dem Versuch zur
Tyrannis widerstehend, das Verfassungswerk, das die rechte
Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks
und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timo-
kratie (aber nur in der Form des Grundbesitzes) mit demo¬
kratischer Grundlage, deren Grundgedanke war, jedem Bürger
so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den
Staat entspräche. Dies wurde der Anfang eines neuen poli¬
tischen Lebens für Athen.
1. Bestandteile und Einteilung des Volks.
a. Die Bürger (in der Blütezeit des Staates c. 20 000
erwachsene). Das Bürgerrecht war bedingt durch die Ab¬
stammung aus der rechtmäfsigen Ehe eines Bürgers mit einer
Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers
mit einer Nichtbürgerin (vc&oi) durch Volksbeschlufs das
Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr
erschwert; in zwei Volksversammlungen wurden mindestens
6000 Stimmen erfordert {drifxonoirjroi).
Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und private.
Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvpvctoict), die
Privatturnplätze (nahaiGTQcti) standen unter Staatsaufsicht.
Die Mündigkeit trat mit dem 18. Lebensjahre (Zcprißog) ein, durch
Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das (pgarogixov
ygaju/naTSiov, durch den Ephebeneid. Der Jüngling diente als
ntginohog in den Besatzungen der Grenzfesten. Mit 20 Jahren
wurden die Athener zu der Volksversammlung, mit 30 zu den
Ämtern zugelassen. Teilweise oder völlige Entziehung des
Bürgerrechtes {ärifiia) konnte wegen Unterlassung der pflicht-
mäfsigen Zahlungen an den Staat eintreten.
Die Bürgerschaft wurde in 4 Klassen im Anschlufs an