40
die ionischen Phylen, nach den Jahreseinkünften des Grund¬
besitzes , zur Regelung der Besteuerung und des Kriegs¬
dienstes, sowie der bürgerlichen Rechte: nevraxoatofiidi/iivoL
(die grofsen eupatridischen Grundbesitzer), inneig (der minder
begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), tfivyixai (die
kleinen Grundbesitzer mit 150—300 Scheffel Jahresertrag),
&rjreg (d. h. Arbeiter). Die letzteren waren ohne Grundbesitz
und steuerfrei. Der ersten Klasse lagen noch XeirovQyiai
(yooYiyia, TQir)QaQ%ict, yvfivaoiaQxiu) ob. Zum regelmäfsigen
Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur
die beiden ersten zum Reiterdienst.
1>. Schutzverwandte ({idroixoL, c. 10 000 erwachsene in der
Blütezeit Athens), waren handel- und gewerbtreibende Fremde,
ohne das Recht Grundbesitz zu erwerben. Sie hatten eine
Abgabe (/i&toUlov), Gewerbe- und Kriegssteuer zu entrichten,
auch Kriegsdienstpflicht zu leisten. Vor Gericht vertrat sie
ein TTgoaTttTtjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich
gleichgestellt (löovebjg) oder sogar Vollbürger werden.
c. Die Sklaven (später c. 400 000 Köpfe in Attika) waren
entweder Söhne von Sklaven oder gekauft und dienten dem
Acker- und Bergbau, zum Gewerbe und häuslichen Diensten;
sie befanden sich im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch
unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mifshandlung wurden
bestraft. Es stand ihnen die Zuflucht im Theseion offen, und
sie besafsen das Recht, den Verkauf an einen ändern Herrn
zu verlangen.
2. Politische Rechte und Staatsämter.
a. Zur Volksversammlung (kxxhrjoia), bei welcher sich
die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im
Jahr wurden 4 regelmäfsige Versammlungen unter Leitung des
ersten Archonten und dem Vorsitz des jedesmaligen Prytanen
abgehalten. Der Geschäftskreis bestand in den Wahlen, der
Rechenschaftsabnahme der Beamten (ro rüg ciQyug ccIqsio&cci
xal sv&vvsiv Arist. Pol.), den wichtigsten politischen Ent¬
scheidungen. Die Abstimmung geschah meist durch yEiQOTOVta.
b. Der Rat {ßovhr) war aus 400 jährlich wechselnden
über 30 Jahre alten Bürgern der 3 obersten Klassen (100
aus jeder Phyle) zusammengesetzt. Ihm stand die Vor¬
bereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegenheiten