Full text: Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen

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die ionischen Phylen, nach den Jahreseinkünften des Grund¬ 
besitzes , zur Regelung der Besteuerung und des Kriegs¬ 
dienstes, sowie der bürgerlichen Rechte: nevraxoatofiidi/iivoL 
(die grofsen eupatridischen Grundbesitzer), inneig (der minder 
begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), tfivyixai (die 
kleinen Grundbesitzer mit 150—300 Scheffel Jahresertrag), 
&rjreg (d. h. Arbeiter). Die letzteren waren ohne Grundbesitz 
und steuerfrei. Der ersten Klasse lagen noch XeirovQyiai 
(yooYiyia, TQir)QaQ%ict, yvfivaoiaQxiu) ob. Zum regelmäfsigen 
Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur 
die beiden ersten zum Reiterdienst. 
1>. Schutzverwandte ({idroixoL, c. 10 000 erwachsene in der 
Blütezeit Athens), waren handel- und gewerbtreibende Fremde, 
ohne das Recht Grundbesitz zu erwerben. Sie hatten eine 
Abgabe (/i&toUlov), Gewerbe- und Kriegssteuer zu entrichten, 
auch Kriegsdienstpflicht zu leisten. Vor Gericht vertrat sie 
ein TTgoaTttTtjg. Verdiente Metöken konnten privatrechtlich 
gleichgestellt (löovebjg) oder sogar Vollbürger werden. 
c. Die Sklaven (später c. 400 000 Köpfe in Attika) waren 
entweder Söhne von Sklaven oder gekauft und dienten dem 
Acker- und Bergbau, zum Gewerbe und häuslichen Diensten; 
sie befanden sich im Privatbesitz der einzelnen Bürger, doch 
unter dem Schutz der Gesetze. Mord und Mifshandlung wurden 
bestraft. Es stand ihnen die Zuflucht im Theseion offen, und 
sie besafsen das Recht, den Verkauf an einen ändern Herrn 
zu verlangen. 
2. Politische Rechte und Staatsämter. 
a. Zur Volksversammlung (kxxhrjoia), bei welcher sich 
die höchste Gewalt befand, hatten alle 4 Klassen Zutritt. Im 
Jahr wurden 4 regelmäfsige Versammlungen unter Leitung des 
ersten Archonten und dem Vorsitz des jedesmaligen Prytanen 
abgehalten. Der Geschäftskreis bestand in den Wahlen, der 
Rechenschaftsabnahme der Beamten (ro rüg ciQyug ccIqsio&cci 
xal sv&vvsiv Arist. Pol.), den wichtigsten politischen Ent¬ 
scheidungen. Die Abstimmung geschah meist durch yEiQOTOVta. 
b. Der Rat {ßovhr) war aus 400 jährlich wechselnden 
über 30 Jahre alten Bürgern der 3 obersten Klassen (100 
aus jeder Phyle) zusammengesetzt. Ihm stand die Vor¬ 
bereitung aller vor die Ekklesia gehörigen Angelegenheiten
	        
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