Full text: Abriss der neuesten Geschichte

116 
26. Abends das Geschützfeuer eingestellt. 28. Convention von 
Versailles abgeschlossen; Berufung einer Nationalversammlung, 
welche über den Frieden entscheiden wird; Uebergabe der 
Forts und Waffenstillstand, der sich aber nicht auf die öst¬ 
lichen Departements erstreckt. 
d) Letzter Kampf und Friedensschluss. Nach vergeblichen 
Versuchen, zur Fortsetzung des Kampfes zu hetzen, tritt Gam- 
betta ab; im Felde aber brach noch einmal eine grosse Kata¬ 
strophe über das letzte französische Heer herein. Eine deutsche 
Südarmee (Thüringer, Westfalen mit Werder’s Corps) unter 
General Manteufel kombinirt; Manteuffel dringt durch die 
verschneite Cöte d’Or ohne Widerstand, lässt die Schaaren 
Garibaldi’s bei Dijon durch einige Bataillone beschäftigen und 
drängt, mit den Truppen von Werders zusammenoperirend, die 
französische Ostarmee (Bourbaki) gegen die schweizer Gränze 
(Pontarlier). Am 31. wird die letze Bückzugsstrasse nach dem 
Süden gesperrt und am 1. Febr. tritt das aufgelösste fran¬ 
zösische Heer, 83,000 M., in kläglichster Verfassung aufischweizer 
Boden über. 
Am 12. Febr. tritt die mittlerweile gewählte französische 
Nationalversammlung zu Bordeaux zusammen; Thiers ztfift 
Chef der Executivgewalt gewählt. Waffenstillstand verlängert, 
am 26. Präliminar friede zu Versailles: Frankreich zahlt fünf 
Milliarden Kriegskostenentschädigung und tritt Eisass mit 
Strassburg und Theil Lothringens mit Metz, 263 DM. mit 
l1/* Millionen an Deutschland ab. Am 1. März, demselben 
Tag, an welchem ein Theil der deutschen Truppen in Paris 
einrückt, wird der Friede in Bordeaux genehmigt, als Ent¬ 
schädigung in tumultuarischer Sitzung die Dynastie Bonaparte 
abgesetzt. 
10. Mai 1871 definitiver Friede zu Frankfurt a. M. • schon 
im April desselben Jahres die Einigung Deutschlands durch 
die Reichsverfassung vollendet. 
Vergleicht man, mit dem Blick auf die Karte, die poli¬ 
tische Gestaltung Europas im J. 1871 mit der im J. 1815, so 
ergiebt sich, zunächst was die Territorialverhältnisse betrifft:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.