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England unter den Stuarts.
sich mit den Whigs zum Sturz der Stuarts. Die Häupter beider
Parteien wandten sich an den Prinzen Wilhelm III. von
Oranien, der mit Jakobs ältester Tochter aus erster Ehe,
der protestantischen Maria, vermählt und von mütterlicher
Seite ein Enkel Karls I. war, ausserdem aber als Vorkämpfer
gegen die Weltherrschaftsgelüste Ludwigs XIV. in
England grosse Beliebtheit genoss, und forderten ihn auf, die
„kirchliche und bürgerliche Freiheit Englands zu retten“. Er
folgte dem Rufe und landete im Spätherbst 1688 an der eng¬
lischen Küste. Vergebens suchte nun Jakob durch verspätete
Zugeständnisse den Thron zu retten. Bald sah er sich allge¬
mein verlassen und'musste nach Frankreich unter den Schutz,
seines Gönners Ludwig fliehen, der ihm in Saint-Germain ein
Unterkommen gewährte. Ein Versuch, den er zwei Jahre später
machte, durch Erregung eines Aufstandes in Irland und mit
französischer Hülfe seiner Familie die Krone wiederzugewinnen,
scheiterte mit seiner Niederlage am Boynefluss1) 1690r
ebenso wie die späteren Anstrengungen seiner Erben2), und er
starb in der Verbannung.
Wilhelm III. hatte nach Jakobs Flucht vorläufig die
Regierung übernommen. Ein K o n v e n t i o n s p a 1* 1 a m e n t3) er¬
klärte den Thron für erledigt und übertrug die Krone von
England, Schottland und Irland 1689 gemeinsam dem König
Wilhelm und seiner Gemahlin Maria4), nachdem beide eidlich
gelobt hatten, die in der „Erklärung der Rechte“ zusammen¬
gestellten verfassungsmässigen Freiheiten des englischen Volkes
anzuerkennen. Indem hierauf Ende 1689 ein verfassungsgemäss
vom König einberufenes neues Parlament und der König selbst
dieses Abkommen bestätigten, wurde die „Erklärung“ (Decla¬
ration) zum „Gesetz der Rechte“ (Bill of rights), das die
Grundlage der heutigen englischen Verfassung und der damit
gegebenen, sogenannten parlamentarischen Regierungs¬
weise bildet.
Darin wurde namentlich bestimmt, dass die Krone, wie sie
nur unter Mitwirkung des Parlaments Gesetze erlassen kann,
so auch ohne dessen Zustimmung kein bestehendes Gesetz ausser
Kraft setzen, keine Steuern anders, als sie vom Parlament be¬
willigt worden, erheben, auch kein stehendes Heer in Friedens-
*) Am unteren Laufe des Flusses, der einige Meilen nördlich von Dublin
in die irische See mündet.
2) Das Haus Stuart starb 1807 aus.
8) D. h. ein nicht vom König berufenes, sondern aus des Volkes
selbständiger Wahl hervorgegangenes Parlament.
4) Nach ihrem Tode (1695) führte Wilhelm die Regierung allein weiter
bis an sein Ende (1702).