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Sprache und Litteratur und huldigte teils schöngeistigen und philosophischen
Neigungen teils einem durch Musik und Theater verfeinerten Lebensgenuss.
So zerfiel er mit dem einseitigen Vater, der durch seine zuweilen
barbarische, feineres Empfinden und Selbstbewusstsein des Jünglings (auch
mit dem Stock) schwer verletzende, Strenge das Gegenteil dessen, was er
wollte, erzielte, immer mehr, zumal da Friedrich im Widerspruch mit dem
Vater an dem Gedanken, eine Tochter Georgs II. von England zu heiraten,
festhielt. Der gescheiterte Fluchtversuch (1730) hatte zur Folge, dass
Friedrichs Vertrauter Lieutenant Katte hingerichtet, er selbst der Kriegs- und
Domänenkammer in Küstrin zugeteilt wurde, wo er arbeiten und die Ver¬
waltungsgeschäfte gründlich kennen lernte. Durch Einwilligung in die Ver¬
heiratung mit der Prinzessin Elisabeth Christine von Braunschweig-Bevern,
einer Nichte der Kaiserin (1788), erkaufte er die Aussöhnung mit dem
Vater, dessen Zufriedenheit und Vertrauen er sich in wachsendem Mass,
namentlich als Oberst in Ruppin durch Bethätigung militärischen Interesses
und Verständnisses, erwarb. Die Teilnahme an dem Rheinfeldzug des Jahres
1734 lehrte ihn die militärische Schwäche des Reichs und Oesterreichs kennen.
In Rheinsberg (bei Ruppin), wo er, von geistesverwandten Freunden, z. T.
Franzosen, umgeben, seit 1736 Hof hielt, studierte er den Philosophen der
„Aufklärung“ Wolff, stand mit deren geistreichstem Vertreter Voltaire in
Briefwechsel und verfasste zwei für seine Auffassung von den Aufgaben der
preussischen Politik und des Herrschers bezeichnende Schriften, die „Betrach¬
tungen über den gegenwärtigen Zustand des europäischen Staatensystems“ und
den „Antimachiavell“ (Widerlegung der Anschauungen einer durchaus bedenken¬
losen Gewalt- und Machtpolitik, die der Florentiner Nicolo Machiavelli [1469
bis 1527] in seinem Buch „vom Fürsten“ dargelegt hatte, beeinflusst von der
politischen Praxis seiner Zeit und eigener pessimistischer Beurteilung der
Menschen und geleitet von dem sehnsüchtigen Verlangen nach einem italieni¬
schen Nationalstaat, zu dessen Schaffung er jede zweckdienliche Verletzung
von Treue, Recht und Humanität für zulässig hielt).
Friedrich II. (1740—86) übernahm am 31. Mai 1740
die Regierung, die er als „erster Diener des Staates“,
aber absoluterHerrscher führte. Seine ersten Regierungs¬
handlungen waren Abschaffung der Folter, Sorge für eine freie
Presse und die Erklärung „die Religionen müssen alle toleriert
werden; hier muss ein jeder nach seiner Facon selig werden.“
Der Versuch zur Geltendmachung der Ansprüche seines Hauses
auf Jülich-Berg, an deren Unterstützung Preussen seine An¬
erkennung der pragmatischen Sanktion geknüpft hatte, begegnete
der ablehnenden Haltung des Kaisers, sowie Frankreichs und
Englands. Da bestimmte ihn der Tod Kaiser Karls VI. (Ok¬
tober 1740), die alten Ansprüche seines Hauses auf Teile
Schlesiens (s. S. 220) a u f z u n e h m e n. Karls Erbin war seine
23jährige Tochter, Maria Theresia, Gemahlin des Grossherzogs
von Toskana, Franz Stephan von Lothringen (s. S. 249), kraft der
pragmatischen Sanktion, die aber der von Ferdinands I. ältester
Tochter abstammende Kurfürst Karl Älbrecht von Bayern, Schwieger¬
sohn Josephs II., unter, thatsächlich nicht zutreffender, Berufung
auf Ferdinands I. Testament (s. S. 71) nie anerkannt hatte; auch
Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen (1733—63, seit 1734 als