Full text: Römische Geschichte (H. 2)

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wie die Julier, Servilier und Quiuctilier von Alba, unter die alt- 
römischen Geschlechter aufnahmen; denn so bildete sich neben den 
Vollbürgern, den Patriciern, eine zweite Bürgerklasse, die keinen 
Anteil an der Regierung des Staats hatte, die Plebejer, und da 
diese Bürgerklasse allmählich weit zahlreicher wurde als die erste, und 
da sie auch nicht wenige angesehene und vermögende Leute in sich 
schloß, so konnten ihre Ansprüche bald nicht mehr ohne Gefahr über- 
hört werden. Es wurde nötig, den Plebejern eine angemessene Stellung 
im Staate zu geben, und dies war das Ziel der Verfassung, die dem 
König Servius Tnllius zugeschrieben wird. Nach dieser Servia- 
nischen Verfassung wurde alle 5 Jahre (lustrum) eine Abschätzung 
des Vermögens sämtlicher Bürger (census) veranstaltet und danach 
die Bürger in 5 Klassen eingeteilt, je nachdem sie 100 000, 75 000, 
50 000, 25 000 oder 11 000 Asse besaßen. Die einzelnen Klassen 
aber waren wieder in Centnrien eingeteilt, die erste in 80, die 
zweite, dritte und vierte in je 20 und die fünfte in 30 Centnrien. 
Zu diesen 170 Centurien kamen noch 18 Rittercentnrien, deren Census 
wahrscheinlich höher war, als der der ersten Klasse, und ferner 4 Cen¬ 
turien Werkleute und Spielleute und 1 Centnrie Ersatzmannschaft, 
so daß die Gesamtzahl der Centurien 193 betrug. Die unter dem 
Census der fünften Klasse Geschätzten wurden Proletarier genannt; 
sie hatten die 5 zuletzt angeführten Centurien zu stellen und waren 
sonst frei von Lasten, hatten aber auch nicht die Rechte der Bürger 
in den Klassen. Diese Centurienordnung des Königs Servius Tullius 
war ursprünglich nur eine militärische Einrichtung, sie war die Grund- 
läge für die Gliederung des Heeres; da aber nun natürlich alles, 
was den Krieg betraf, dem in Centurien versammelten Volke zur 
Beschlußnahme vorgelegt wurde, so gingen allmählich alle wichtigen 
Befugnisse der Kuriatkomitieu auf die neuen Centuriatkomitien 
(coinitia centuriata) über, und jene verloren alle politische Bedeutung. 
Damit war die Entscheidung der wichtigen Angelegenheiten den 
Patriciern genommen und auf die Vermögenden übertragen; denn 
die Rittercentnrien und die der ersten Klasse bildeten für sich schon 
die Majorität in den Centnriatkomitien, und sie hatten außerdem noch 
das wichtige Recht, daß sie zuerst ihre Stimmen abgaben. So weit 
kam es indessen erst nach der Vertreibung der Könige.
	        
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