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wie die Julier, Servilier und Quiuctilier von Alba, unter die alt-
römischen Geschlechter aufnahmen; denn so bildete sich neben den
Vollbürgern, den Patriciern, eine zweite Bürgerklasse, die keinen
Anteil an der Regierung des Staats hatte, die Plebejer, und da
diese Bürgerklasse allmählich weit zahlreicher wurde als die erste, und
da sie auch nicht wenige angesehene und vermögende Leute in sich
schloß, so konnten ihre Ansprüche bald nicht mehr ohne Gefahr über-
hört werden. Es wurde nötig, den Plebejern eine angemessene Stellung
im Staate zu geben, und dies war das Ziel der Verfassung, die dem
König Servius Tnllius zugeschrieben wird. Nach dieser Servia-
nischen Verfassung wurde alle 5 Jahre (lustrum) eine Abschätzung
des Vermögens sämtlicher Bürger (census) veranstaltet und danach
die Bürger in 5 Klassen eingeteilt, je nachdem sie 100 000, 75 000,
50 000, 25 000 oder 11 000 Asse besaßen. Die einzelnen Klassen
aber waren wieder in Centnrien eingeteilt, die erste in 80, die
zweite, dritte und vierte in je 20 und die fünfte in 30 Centnrien.
Zu diesen 170 Centurien kamen noch 18 Rittercentnrien, deren Census
wahrscheinlich höher war, als der der ersten Klasse, und ferner 4 Cen¬
turien Werkleute und Spielleute und 1 Centnrie Ersatzmannschaft,
so daß die Gesamtzahl der Centurien 193 betrug. Die unter dem
Census der fünften Klasse Geschätzten wurden Proletarier genannt;
sie hatten die 5 zuletzt angeführten Centurien zu stellen und waren
sonst frei von Lasten, hatten aber auch nicht die Rechte der Bürger
in den Klassen. Diese Centurienordnung des Königs Servius Tullius
war ursprünglich nur eine militärische Einrichtung, sie war die Grund-
läge für die Gliederung des Heeres; da aber nun natürlich alles,
was den Krieg betraf, dem in Centurien versammelten Volke zur
Beschlußnahme vorgelegt wurde, so gingen allmählich alle wichtigen
Befugnisse der Kuriatkomitieu auf die neuen Centuriatkomitien
(coinitia centuriata) über, und jene verloren alle politische Bedeutung.
Damit war die Entscheidung der wichtigen Angelegenheiten den
Patriciern genommen und auf die Vermögenden übertragen; denn
die Rittercentnrien und die der ersten Klasse bildeten für sich schon
die Majorität in den Centnriatkomitien, und sie hatten außerdem noch
das wichtige Recht, daß sie zuerst ihre Stimmen abgaben. So weit
kam es indessen erst nach der Vertreibung der Könige.