Full text: Altertum (Teil 3 für Obersekunda)

Erste Versuche, die Herrschaft des Senats zu brechen 
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Von leidenschaftlichem Rachedurst erfüllt, unternahm imj. 
Gajus Gracchus mit rücksichtsloser Folgerichtigkeit die 
Fortführung des Reformwerkes. Sein Ziel war die Demokratie unter 
der Leitung eines Mannes. Um das Volk zu gewinnen, erneuerte 
er das Ackergesetz des Tiberius und veranlaßte durch ein Ge¬ 
treidegesetz regelmäßige Kornverteilungen. Um den Geldadel 
zu gewinnen, überließ er den Rittern durch das Gesetz über 
die Neuordnung Asiens die Besteuerung und Ausbeutung dieser 
reichen Provinz. Auf Volk und Ritterschaft gestützt, brach er die 
Macht des Senats durch das Gesetz über die Konsularpro- 
vinzen und durch das Gesetz über die Zusammensetzung 
der Gerichte. Die Provinzen der Konsuln wurden fortan bereits 
vor den Konsulwahlen bestimmt, die bisher ausschließlich von 
Senatoren — auch über die eigenen Standesgenossen — ausgeübte 
Gerichtsbarkeit den Rittern übertragen. 
In seinem zweiten Tribunat (122) betrieb Gracchus die Gründung sfürrazctc^ser 
neuer Kolonien innerhalb und außerhalb Italiens; besonders in Tarent dem ver- 
(Neptunia), in Kapua und auf dem Boden des zerstörten Karthago Bundesge- 
(Junonia). Aber der Versuch, die Bundesgenossenfrage zu lösen, n°u6iölenge 
wurde ihm zum Verderben. Ein Gesetzesantrag, den Bundesgenossen 122 
das Bürgerrecht zu verleihen, wurde von Volk und Senat gleich 
lebhaft bekämpft und durch den Einspruch des Tribunen Livius 
Drusus zu Fall gebracht. Während Gracchus in Afrika die Kolonie 
Junonia einrichtete, gelang es Drusus, durch scheinbar volksfreund¬ 
liche Anträge (Anlage von 12 Kolonien) ihn zu überbieten und seine 
Stellung zu erschüttern. Gracchus wurde als Tribun für das Jahr 
121 nicht wieder gewählt. In den Konsulwahlen siegte sein er¬ 
bitterter Gegner Opimius. 
Bei dem Versuch, einige Gesetze des Gracchus für ungültig 
zu erklären, kam es zu Unruhen. Der Senat ermächtigte die Kon¬ 
suln durch das SC ultimum (§ 120) zu Ausnahmemaßregeln. Die 
Anhänger des Gracchus besetzten den Dianafempel auf dem Aventin. 
Opimius ließ Truppen einrücken. Der Aventin wurde von kre¬ 
tischen Bogenschützen erstürmt. Gracchus fiel auf der Flucht. 
3000 seiner Anhänger wurden ohne Richterspruch hingerichtet. 
Zur Entschädigung für Karthago-Junonia wurde Narbo Martius 
angelegt. Die Kolonie in Kapua blieb unausgeführt; desgleichen 
die von Livius beantragten 12 Kolonien. Aber den Kern der Gesetz¬ 
gebung des Gracchus wagte man nicht anzutasten. Nur das Acker- °fA^re. 
gesetz wurde Blatt für Blatt zerpflückt. Zuerst fiel die Unveräußer- gesetz-^ 
lichkeit der zugewiesenen Landgüter. Dann folgte das Verbot weiterer 
Landanweisungen. Und endlich wurde um das Jahr m alles in 
Nutznießung genommene Gemeindeland für Privateigentum erklärt 
und damit für immer der Aufteilung entzogen. Immerhin hat 
das Ackergesetz während der 15 jährigen Dauer seines Bestehens 
121 
Gajus 
Gracchus 
123 
Die Re¬ 
formen des 
■ Gajus
	        
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