Weitere Fortschritte des Protestantismus
Durch die Eifersucht der protestantischen Stände auf seine neue
Macht bedroht und seinen Glaubensgenossen als Judas von Meißen
verächtlich, empfand auch er persönlich die schlechte Behandlung
seines Schwiegervaters Philipp als kränkend und des Kaisers Herr¬
schaft als drückend.
So sann er auf Mittel zur Wiederherstellung der fürstlichen
Libertät und des Protestantismus. Mit größter Verschlagenheit
setzte er seine Pläne ins Werk. Um unauffällig rüsten zu können,
ließ er sich von Karl die Ausführung der Magdeburgischen Acht über¬
tragen und knüpfte gleichzeitig geheime Verbindungen mit einer Verbindung
Reihe deutscher Fürsten, aber auch mit Heinrich II. von Frank-Frankreich
reich an. Der König versprach Geldzahlungen und sollte dafür das
Reichsvikariat in den Gebieten von Metz, Toul und Verdun erhalten.
Den Magdeburgern gestand Moritz nach scheinbarer Unterwerfung
einen günstigen Frieden zu.
Im Frühjahr 1^52 wurde der Krieg von den Verbündeten eröffnet.
Die Franzosen nahmen cfie ihnen zugesicherten lothringischen Städte,
Moritz brachte Süddeutschland in wenigen Wochen in seine Gewalt. Moritz
Der Kaiser konnte gerade noch flüchten, ehe Moritz Innsbruck be- ?Sruck
setzte. Das Konzü von Trient stob auseinander. vor
Ein Fürstenausschuß trat in Passau zusammen und vermittelte. Passauer
Der Kaiser bewilligte die Befreiung der gefangenen Fürsten und eine Vertrag
allgemeine Amnestie, nach längeren Zaudern auch die Aufhebung des
Interims und einen vorläufigen Religionsfrieden bis zum nächsten
Reichstag, der die kirchliche Frage endgültig ordnen sollte. Kurfürst
Moritz fiel schon 1553 bei Sievershausen im Kampfe gegen den
Friedensstörer Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg-
Kulmbach. Der Kaiser aber versuchte vergeblich Metz wieder zu
gewinnen.
§ 169. Der Religionsfriede zu Augsburg und der Ausgang Kaiser
Karls V. Der Markgräfler Krieg förderte die Friedenssehnsucht
überall, und als der Reichstag endlich in Augsburg zu¬
sammentrat, waren selbst die meisten geistlichen Fürsten
für gütlichen Austrag des religiösen Haders. Man einigte sich auf
reichsgesetzliche Anerkennung und Gleichberechtigung der Augs-
burgischen Konfessionsverwandten, an der auch päpstlicher Ein¬
spruch und spätere Konzilsbeschlüsse nichts mehr ändern sollten.
Jedoch zu wahrhafter gegenseitiger Duldung war die Zeit noch nicht
reif. Deshalb erhielten nur die einzelnen Reichsstände diese Reli¬
gionsfreiheit und bestimmten nachdem (jmndsatzeTT/Wessen Land, Bestim-
dessen Glauben“ (cuius regio, eins religio) das Bekenntnis ihrer Unter-^rfeTenf
tanen. Ihre Stellung als Landesherr war damit vom Reiche selbst voni555
im weitesten Sinne anerkannt. Auch die von den Ständen in ihren Ge¬
bieten bisher vollzogenen Säkularisationen wurden genehmigt. Höchst
1555
Religions¬
friede von
Augsburg