Full text: Von 30 v. Chr. bis 1648 n. Chr. (Teil 4 für Unterprima)

Weitere Fortschritte des Protestantismus 
Durch die Eifersucht der protestantischen Stände auf seine neue 
Macht bedroht und seinen Glaubensgenossen als Judas von Meißen 
verächtlich, empfand auch er persönlich die schlechte Behandlung 
seines Schwiegervaters Philipp als kränkend und des Kaisers Herr¬ 
schaft als drückend. 
So sann er auf Mittel zur Wiederherstellung der fürstlichen 
Libertät und des Protestantismus. Mit größter Verschlagenheit 
setzte er seine Pläne ins Werk. Um unauffällig rüsten zu können, 
ließ er sich von Karl die Ausführung der Magdeburgischen Acht über¬ 
tragen und knüpfte gleichzeitig geheime Verbindungen mit einer Verbindung 
Reihe deutscher Fürsten, aber auch mit Heinrich II. von Frank-Frankreich 
reich an. Der König versprach Geldzahlungen und sollte dafür das 
Reichsvikariat in den Gebieten von Metz, Toul und Verdun erhalten. 
Den Magdeburgern gestand Moritz nach scheinbarer Unterwerfung 
einen günstigen Frieden zu. 
Im Frühjahr 1^52 wurde der Krieg von den Verbündeten eröffnet. 
Die Franzosen nahmen cfie ihnen zugesicherten lothringischen Städte, 
Moritz brachte Süddeutschland in wenigen Wochen in seine Gewalt. Moritz 
Der Kaiser konnte gerade noch flüchten, ehe Moritz Innsbruck be- ?Sruck 
setzte. Das Konzü von Trient stob auseinander. vor 
Ein Fürstenausschuß trat in Passau zusammen und vermittelte. Passauer 
Der Kaiser bewilligte die Befreiung der gefangenen Fürsten und eine Vertrag 
allgemeine Amnestie, nach längeren Zaudern auch die Aufhebung des 
Interims und einen vorläufigen Religionsfrieden bis zum nächsten 
Reichstag, der die kirchliche Frage endgültig ordnen sollte. Kurfürst 
Moritz fiel schon 1553 bei Sievershausen im Kampfe gegen den 
Friedensstörer Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg- 
Kulmbach. Der Kaiser aber versuchte vergeblich Metz wieder zu 
gewinnen. 
§ 169. Der Religionsfriede zu Augsburg und der Ausgang Kaiser 
Karls V. Der Markgräfler Krieg förderte die Friedenssehnsucht 
überall, und als der Reichstag endlich in Augsburg zu¬ 
sammentrat, waren selbst die meisten geistlichen Fürsten 
für gütlichen Austrag des religiösen Haders. Man einigte sich auf 
reichsgesetzliche Anerkennung und Gleichberechtigung der Augs- 
burgischen Konfessionsverwandten, an der auch päpstlicher Ein¬ 
spruch und spätere Konzilsbeschlüsse nichts mehr ändern sollten. 
Jedoch zu wahrhafter gegenseitiger Duldung war die Zeit noch nicht 
reif. Deshalb erhielten nur die einzelnen Reichsstände diese Reli¬ 
gionsfreiheit und bestimmten nachdem (jmndsatzeTT/Wessen Land, Bestim- 
dessen Glauben“ (cuius regio, eins religio) das Bekenntnis ihrer Unter-^rfeTenf 
tanen. Ihre Stellung als Landesherr war damit vom Reiche selbst voni555 
im weitesten Sinne anerkannt. Auch die von den Ständen in ihren Ge¬ 
bieten bisher vollzogenen Säkularisationen wurden genehmigt. Höchst 
1555 
Religions¬ 
friede von 
Augsburg
	        
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