Der Krieg gegen Spanien (Devolutionskrieg).
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des politischen Lebens große Gewandtheit und Sicherheit. Ein glückliches
Talent bewährte er in der Wahl seiner Minister. Le Tellier, der die
inneren Angelegenheiten bearbeitete, Colbert, der an der Spitze der
Finanzen und des Handels stand, Lionne, der Minister des Auswärtigen,
und der Kriegsminister Louvois, Le Telliers Sohn, waren unermüdlich
in seinem Dienste.
Des rührigen Colbert Finanzverwaltung, sein „Merkantilsystem", Finanz-
verschaffte dem Könige die Mittel, die er zur Durchführung der Ordnung öerroa u"9'
im Inneren, für seine Kriege, seine Bauten und seine Hofhaltung benötigte.
Die Fürsorge für Handel und Industrie (z. B. Lyoner Seidenweberei,
Porzellanfabrik von Sevres), die Verbesserung der Verkehrsmittel (Von
des Canal du Midi) und die Erwerbung überseeischer Kolonien erschloß
dem Lande neue und ergiebige Quellen des Reichtums. Aber der mit
den steigenden Geldansprüchen zunehmende Steuerdruck erweckte schließlich
in der Bevölkerung starke Erbitterung.
Louvois brachte das Heerwesen auf eine damals nirgends erreichte Heerwesen.
Höhe. Er traf Anordnungen über Werbung, Zusammensetzung der Ver-
bände, Uniformierung, Bewaffnung und Ausbildung der Truppen, schuf ein
dem Könige unbedingt ergebenes Offizierkorps und brachte das stehende Heer
auf eine Stärke von mehreren hunderttausend Mann. Er entwarf auch die
meisten Feldzugspläue persönlich, leitete ihre Ausführung durch regelmäßigen
Briefwechsel mit den Marschällen und traf für Verpflegung und Ergänzung
der Truppen geeignete Fürsorge. Unter der Führung großer Generale,
wie Conde, Turenne und Luxemburg, kam die französische Armee in
den Ruf der Unüberwindlichkeit. Auch im Festungsbau besaß Frankreich
in dieser Zeit in Vanban einen Meister ersten Ranges. Die Marineist
Colberts Schöpfung.
Unterstützt von diesen Männern, brachte Ludwig die absolute Monarchie
zur Vollendung und gab seinem Staate die Vorherrschaft in Europa.
§ 10. Der Krieg gegen Spanien (Devolutionskrieg)*) (1667—1668). Devolution--
Ludwig behauptete, auf die spanische Monarchie einen Anspruch zu (i667-i668).
haben, da er den bei Abschluß ihrer Ehe ausgesprochenen Verzicht seiner
Gemahlin auf ihr Erbrecht für nichtig erklärt hatte; deshalb trachtete er
danach, dieses Land ganz oder teilweise zu erwerben. In der Überzeugung,
daß Paris der Nordostgrenze Frankreichs zu nahe liege und von dort aus
*) 1. Jsabella v. Frankreich Philipp IV. 2. Maria Anna v. Österreich
Maria Theresia Margarete Theresia Karl II.
Gem. Ludwig XIV. Gem. Leopold I.
Nach dem damals in Brabant gültigen Devolutionsrecht gehörte das Erbe eines
Mannes den Kindern aus erster Ehe ausschließlich und „devolvierte" auf diese im
Augenblick einer zweiten Vermählung des Vaters, der nur noch den Nießbrauch des
Vermögens bis zu seinem Tode behielt. Die Ansprüche, die Ludwig XIV. mit Bezug-
nähme auf dieses Recht im Namen seiner Gattin auf die spanischen Niederlande erhob,
waren unbegründet.
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