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Pommern zu erwähnen: in dem Vertrage von Prenzlau 
1479 erkennt Pommern die Lehnshoheit und das 
Nachfolgerrecht der brandenburgischen Kurfürsten an. 
1486— Johann Cicero (1486—99) verzichtet 1493 wieder 
1499 auf die Lehnshoheit über Pommern; im Innern hat 
er besonders Kämpfe mit den aufsässigen Städten 
und dem Adel zu bestehen. Von ihm geht die An¬ 
regung zur Gründung der Universität Frankfurt aus. 
1499— Sein Nachfolger, Joachim I. (1499 —1535) hat 
1535 gleichfalls mit dem fehdelustigen Adel heftige 
Kämpfe zu bestehen. Die Universität Frankfurt 
wird 1506 eröffnet. Der Vertrag zu Grimnitz 1529 
sichert das Erbfolgerecht der Hohenzollern in 
Pommern. In der auswärtigen Politik stimmt er 
nach dem Tode Maximilians zuerst für die Wahl 
des französischen Kandidaten, wählt dann aber 
endlich mit der Majorität Karl und bleibt diesem 
ajs ein entschiedener Gegner der Reformation treu, 
auch bemüht er sich lebhaft um die Durchführung 
des Wormser Ediktes; trotzdem die neue Lehre in 
seinem Lande und auch in seiner eigenen Familie 
starke Fortschritte macht, bleibt doch Joachim be¬ 
ständig ihr scharfer G-egner. 
1535— Nach dem Tode Joachims I. 1535 übernimmt 
1571 Joachim II. mit der Kurwürde den Hauptteil der 
Mark, während sein Bruder Johann die Neumark 
erhält; beide Brüder regieren bis 1571. Johann 
tritt gleich im Anfänge seiner Regierung auf die 
Seite des entschiedenen Protestantismus und wird 
Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, während 
Joachim II. anfangs bemüht ist, einen mittleren Weg 
einzuschlagen, bis endlich auch er am 1. November 1539 
das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nimmt und 
nun der Reformation in seinen Landen völlig freien 
Lauf läßt. 1543 wird als höchste geistliche Behörde 
das Konsistorium eingesetzt. 
In der äußeren Politik steht Joachim II. meist 
auf der Seite des Kaisers; 1542 befehligt er das 
gegen die Türken aufgebotene Reichsheer, der Ver¬ 
such, Ofen zu erobern, gelingt ihm aber nicht. 
Während des Schmalkaldischen Krieges stellt er
	        
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